GleichberechtigungStänderat diskutiert über die Länge des Vaterschaftsurlaubs
SDA
20.6.2019 - 05:05
Vaterschaftsurlaub: In der im internationalen Vergleich familienunfreundlichen Schweiz ist er seit Jahren ein Streitthema. Nach Dutzenden gescheiterten Anläufen debattiert der Ständerat heute über eine Volksinitiative und einen Gegenvorschlag.
Die Volksinitiative verlangt vier Wochen Vaterschaftsurlaub. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, Männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz. Das Volksbegehren war im Juni 2017 eingereicht worden.
Die Kosten werden auf 420 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Der Vaterschaftsurlaub soll wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung finanziert werden. Zur Finanzierung müssten Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,06 Lohnprozente mehr einzahlen. Nach Vorstellung der Initianten sollen Väter den Urlaub innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes flexibel beziehen können. Die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub blieben unangetastet.
Klassischer Kompromissvorschlag
Die Sozialkommission des Ständerats anerkennt das Anliegen der Volksinitiative, hält einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub aber für zu teuer. Sie hat deswegen einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet: Väter sollen innerhalb von sechs Monaten ab Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen können, am Stück oder auch tageweise.
Der Vaterschaftsurlaub soll ebenfalls über das Erwerbsersatzgesetz finanziert werden. Gemäss dem Bericht zum Vorentwurf geht die Kommission von jährlichen Kosten von rund 224 Millionen Franken aus. Dafür sollen 0,06 zusätzliche Lohnprozente erhoben werden. Diese würden hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gedeckt.
In der Vernehmlassung hatten sich Wirtschaftsverbände und SVP gegen einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub ausgesprochen. Zustimmung kommt aus der politischen Mitte und von den Kantonen, während der indirekte Gegenvorschlag dem links-grünen Lager zu wenig weit geht.
Bundesrat hat eigene Pläne
Der Bundesrat lehnt beide Forderungen ab, mit Verweis auf individuelle Lösungen in Gesamtarbeitsverträgen und in Betrieben. Priorität haben für die Landesregierung der Ausbau der familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote für Kinder und ein Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken Kindern.
Der Betreuungsurlaub soll ebenfalls über die Erwerbsersatzordnung finanziert werden. Eine Erhöhung des Beitragssatzes wäre dafür nicht nötig.
Im internationalen Vergleich rangiert die Schweiz bei der Familienfreundlichkeit gemäss einer vergangene Woche publizierten Studie des Uno-Kinderhilfswerks Unicef auf dem 31. und damit letzten Platz. Am besten wird die Situation in Schweden beurteilt. Für den Bericht hat Unicef unter anderem das Angebot im Jahr 2016 an bezahltem Mutter- und Vaterschaftsurlaub und an Betreuungsangeboten für Kleinkinder unter drei Jahren und im Vorschulalter untersucht.
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