SwissCovid-App BAG sorgt mit Empfehlung für Irritationen

tgab

3.6.2020

Die neue Schweizer Corona-Warn-App befindet sich noch in der Testphase. Bevor sie öffentlich nutzbar wird, müssen noch einige Fragen geklärt werden – zum Beispiel betreffend Lohnfortzahlung bei freiwilliger Quarantäne.
Die neue Schweizer Corona-Warn-App befindet sich noch in der Testphase. Bevor sie öffentlich nutzbar wird, müssen noch einige Fragen geklärt werden – zum Beispiel betreffend Lohnfortzahlung bei freiwilliger Quarantäne.
Bild: Keystone

Der Download-Link für die SwissCovid-App wurde schon per Twitter verbreitet. Dann sorgte das Bundesamt für Gesundheit mit der Aufforderung, die App zu löschen, für Verwirrung. Was steckt dahinter?

Die Schweizer Corona-Warn-App soll demnächst Nutzern Bescheid geben, wenn sie in risikoreichem Kontakt mit Corona-Infizierten waren. Eigentlich ist sie noch in der Testphase. Nachdem der Download-Link jedoch auf Twitter verbreitet wurde, wurde die App zehntausendfach heruntergeladen – dabei kann man die Anwendung noch gar nicht richtig nutzen. 

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte eine Preview aufgeschaltet, damit eine begrenzte, vorab definierte Test-Nutzergruppe die App downloaden konnte. Weil das jedoch einen enormen Andrang in den App Stores verursachte, ruderte das BAG später zurück und empfahl am Wochenende, die App wieder zu löschen, wie «Blick» berichtet.



 «Wer nicht zur offiziellen Pilotgruppe gehört, erhält keine Warnung», versuchte Gregor Lüthy vom Bundesamt Licht ins Dunkel zu bringen. Ausserdem meldet die App eine Corona-Infektion nur mit einem Code vom Arzt. Auch diesen Code gibt es derzeit nur für die Nutzer aus der Pilotgruppe. Diese sei so zusammengestellt worden, dass viel Kontakt untereinander besteht, erklärte Lüthy weiter. Wer nicht dazu gehöre, habe höchstwahrscheinlich sowieso keinen Kontakt zu Infizierten. Dafür seien die Fallzahlen in der Schweiz im Moment zu niedrig.

Ungeklärte Fragen der Lohnfortzahlung

Darüber hinaus gibt es einige Aspekte, mit denen sich das Parlament vor der offiziellen Freischaltung der App beschäftigen muss. Eine Nutzung der App muss freiwillig sein, Daten sollen dezentral gespeichert werden, und es darf niemand benachteiligt werden, der die App nicht installieren möchte. Am Mittwoch wird der Ständerat darüber diskutieren, was passiert, falls etwa ein Betrieb jemandem Dienstleistungen verweigert, der die App nicht installiert hat. Eine Busse ist im Gespräch.



Rund um die freiwillige Quarantäne gibt es ebenfalls noch offene Fragen. Was passiert zum Beispiel mit der Lohnfortzahlung, wenn man sich nach einer Warnung durch die App selbst isoliert? Wird dann der Lohn weitergezahlt? Wenn ja, unter welchen Umständen? Aktuell hat man nur Anspruch auf Erwerbsersatz, wenn der Kantonsarzt eine Quarantäne als unumgänglich sieht.

«Es darf nicht sein, dass wer die App nutzt und deren Empfehlungen befolgt, einen Lohnausfall hinnehmen muss», forderte SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen (41). «Es wäre sinnvoll, den App-Nutzern auch in finanzieller Hinsicht Klarheit zu bieten, damit sie sich solidarisch verhalten können», schlug Wasserfallen vor. Andernfalls verfehle die App «die volle Wirkung».

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