Veranstaltungsverbot Was gilt bei kleinen Konzerten? Veranstalter fordern Klarheit

Von Gil Bieler

30.4.2020

Das Openair St. Gallen fällt dieses Jahr zum ersten Mal in seiner Geschichte – seit 1977 – aus.
Das Openair St. Gallen fällt dieses Jahr zum ersten Mal in seiner Geschichte – seit 1977 – aus.
Archivbild: Keystone

Der Festivalsommer ist futsch, das steht nach dem Bundesrats-Entscheid von gestern fest. Vieles ist dennoch unklar – die Veranstalter hoffen auf Klärung und haben schon Ideen für Konzerte in dieser «neuen Ära».

Es war ein Ende mit Ansage, und mit dem gestrigen Bundesratsentscheid ist es besiegelt: Der Festivalsommer 2020 ist gestorben. Konkret bleiben Grossveranstaltungen mit über 1'000 Besuchern wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus mindestens bis Ende August verboten. Ab wann kleinere Veranstaltungen wieder möglich werden, will der Bundesrat am 27. Mai entscheiden.

Für die Schweizer Konzertveranstalter ist damit ein wenig Klarheit geschaffen. «Besser als nichts», sagt Christoph Bill, Präsident der SMPA, dem Branchenverband der Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter. Die betroffenen Konzert- und Festivalveranstalter könnten sich nun auf «höhere Gewalt» berufen, was entscheidend sei bei der Auflösung der Verträge mit gebuchten Künstlern und Zulieferern, aber auch bei Verhandlungen mit Versicherungen. «Nun muss man jeden Vertrag durchgehen und das weitere Vorgehen aushandeln.»

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Viele grosse Festivals haben daher mit einer Absage auch bis zum bundesrätlichen Machtwort zugewartet. Kaum war dieses gefällt, machten das Openair St. Gallen, das Greenfield in Interlaken, das Openair Frauenfeld und andere reinen Tisch: Die diesjährigen Ausgaben fallen ins Wasser respektive werden auf nächstes Jahr verschoben.

60 Tage Vorlaufzeit gefordert

Doch die Veranstalter verlangen weitere klare Ansagen – und zwar bald: Bei der SMPA hofft man, dass die Regierung bis spätestens Ende Juni definiert, was für Grossevents ab September gilt: «Bis zum Beginn des Schlussspurts auf eine Veranstaltung hin, also mindestens 60 Tage vor ihrem Beginn, können viele der entstehenden Kosten noch minimiert oder ganz vermieden werden», erklärt Bill.

Auch zur Frage, unter welchen Bedingungen kleinere Konzerte wieder durchgeführt werden können, hofft er auf möglichst rasche Ansagen. Die SMPA habe bei den Bundesämtern für Gesundheit und Kultur bereits vor der gestrigen Medienkonferenz einen Massnahmenkatalog eingereicht, um aufzuzeigen, wie das Ansteckungsrisiko minimiert werden könne. Eine Antwort habe man noch nicht erhalten. Die SMPA verfeinert das Konzept nun und wird es erneut einreichen. 



Ansetzen könnte man laut Bill in verschiedenen Bereichen: So liesse sich mit bestuhlten Konzerten etwa der Mindestabstand gut einhalten, wenn man nötigenfalls in eine grössere Spielstätte umzieht. Festivals könnten ohne Campingmöglichkeit bewilligt werden. Menschenansammlungen liessen sich auch vermeiden, wenn Garderobe, Essens- und Getränkestände gestrichen, anders anordnet oder vergrössert würden. Einlass und Ausgang könnten mit demselben Ziel zeitlich erweitert oder gestaffelt erfolgen.

Dass gerade das Konzerterlebnis vom Miteinander lebt, das so zu einem guten Teil auf der Strecke bliebe, ist ihm bewusst. Doch: «Für die Veranstalter beginnt nun eine neue Ära», sagt Bill. Events seien zwar «nicht lebensnotwendig», doch brächten sie «Farbe ins Leben der Menschen». Zudem seien auch viele Künstler und Zulieferer von der Eventbranche abhängig. Der wirtschaftliche Schaden ist denn auch beträchtlich: Bill schätzt, dass allein den 44 SMPA-Mitgliedern bereits jetzt Einnahmen von 350 Millionen Franken entgehen werden. «Aus diesem Tal wieder herauszufinden wird sehr, sehr schwierig werden.»

Hoffen auf das Parlament

Unterstützung kommt eventuell aus dem Parlament: Um die Kulturbranche in der Corona-Krise zu unterstützen, hat der Bundesrat für den Kultursektor bereits 280 Millionen Franken gesprochen. Die zuständige Kommission des Nationalrates will diese bis zum 20. Mai befristete Massnahme nun um vier Monate verlängern. Auch der Konzertveranstalter-Verband hofft darauf.

Und die Festivalbesucher und Konzertbesucher sollten das Ihre beitragen, hoffen die Organisatoren: Wird ein Event nicht abgesagt, sondern verschoben, behalten die Tickets ihre Gültigkeit – wie etwa beim Openair St. Gallen: «Wenn wir bereits jetzt für die Ausgabe vom 1. bis 4. Juli 2021 auf Euch zählen dürfen, unterstützt Ihr uns enorm», heisst es auf der Festival-Website. Wie die Rückerstattung genau abgewickelt wird, werde in den nächsten Tagen definiert. Dasselbe stellt das Greenfield in Aussicht.

Beim Openair Frauenfeld dagegen steht bereits fest, dass Tickets zwar für das Jahr 2021 genutzt werden können, eine Rückerstattung aber ausgeschlossen sei.

Konsumentenschutz nimmt Tickethändler in die Pflicht

Die SMPA empfiehlt ihren Mitgliedern, bei der Verschiebung eines Anlasses den Kunden alternativ einen Gutschein im gleichen Wert für eine andere Veranstaltung anzubieten. Eine Rückerstattung solle aber ebenfalls angeboten werden, wobei der Veranstalter zehn Prozent des Ticketpreises zurückzubehalten könne – als Unkostenbeitrag für «den grossen Rückabwicklungsaufwand». 



Die Stiftung für Konsumentenschutz unterstützt diese Empfehlung grundsätzlich, wie sie in einer Stellungnahme festhält. Die administrativen Kosten sollten allerdings nicht allein den Konsumenten übertragen werden, sondern hauptsächlich den beiden grossen Ticketplattformen, Starticket und Ticketcorner. Diese würden am Ticketverkauf mittels Gebühren und Provisionen gut verdienen.

In einem offenen Brief fordert der Konsumentenschutz die Ticketriesen deshalb dazu auf, die Veranstalter dazu anzuhalten, die Rückerstattung auch bei Verschiebungen anzubieten und ihnen die Aufwandgebühr zu vergüten. Bei Absagen dagegen, hält der Konsumentenschutz fest, sei das Rückerstattungsrecht der Kunden unbestritten.

Die beiden Ticketfirmen haben eigene Sites eingerichtet, wo Kunden sich über Rückerstattungsmöglichkeiten informieren machen kann: Mehr Informationen bei Ticketcorner und Starticket

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