Umstrittene SBB-Regelung Wer das Billett nach Zugabfahrt löst, zahlt weiterhin eine Strafe

dmu

22.5.2024

Auch künftig muss dass Billett vor Abfahrt des Zugs gelöst sein.
Auch künftig muss dass Billett vor Abfahrt des Zugs gelöst sein.
Keystone

Wird das Billett nur kurz nach Abfahrt via App gelöst, droht eine Strafe: Die SBB wollen auch künftig an dieser umstrittenen Regelung festhalten.

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  • Ein Ticket muss vor Abfahrt des Zugs gelöst sein, sonst droht ein Zuschlag. 
  • Eine Arbeitsgruppe hat diese geltende Regelung überprüft, sieht aber keinen Änderungsbedarf.
  • Mit einer schweizweiten Informationskampagne sollen die Kunden darauf hingewiesen werden, dass elektronische Tickets vor dem Einsteigen gelöst werden müssen, um Risiken zu vermeiden.

Darüber haben sich schon manche Pendler*innen geärgert: Man schafft es gerade noch auf den Zug und löst das Billett online, als dieser anfährt. Das Ticket erscheint nur Sekunden nach Abfahrt des Zuges in der App – bei der Kontrolle zahlt man aber trotz ehrlicher Absicht und Ticket den gleichen Zuschlag wie Schwarzfahrer*innen. Und dies unabhängig davon, wann die Kontrolle während der Fahrt stattfindet.

Weil dieser Umstand regelmässig für Beschwerden sorgt, haben das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die Alliance Swiss Pass eine Arbeitsgruppe eingesetzt. In den vergangenen Monaten habe diese Überlegungen zu den Regelungen des Billettkaufs im Allgemeinen und zu mobilen und digitalen Verkaufskanälen im Besonderen gemacht, schreibt die Alliance Swiss Pass in einer Mitteilung. In der Organisation Alliance Swiss Pass sind die meisten Transportunternehmen und Tarifverbünde zusammengeschlossen.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zeigen: In der Praxis ändert sich nicht viel. Auch künftig muss der Billettkauf vor der tatsächlichen Abfahrt vollständig abgeschlossen sein. «Die Fahrgäste müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und rechtzeitig im Besitz eines gültigen Tickets sein», schreibt die Alliance Swiss Pass.

«Eine Reise, ein Ticket»

Begründet wird dies mit der gesetzlichen Vorgabe «eine Reise, ein Ticket». Es brauche für die Reisenden eine schweizweit einheitliche, einfache und damit verständliche Regelung. Zudem sei dieses Prinzip sowohl bei hoher Frequenz an Reisenden als auch im innerstädtischen Verkehr anwendbar, wo die Fahrzeit zwischen zwei Haltestellen oft weniger als eine Minute beträgt.

Die Fahrgäste sollen mit einer schweizweiten Informationskampagne bei den Kunden-Kontaktpunkten im ÖV darauf hingewiesen werden, dass auch ein elektronisches Ticket vor dem Einsteigen ins Verkehrsmittel gelöst werden soll. Die Kernbotschaft lautet: Billett vor dem Einsteigen lösen – damit es vor der Abfahrt sicher gültig ist und kein Risiko besteht.