Prozess/GerichtBezirksgericht Frauenfeld urteilt über 16 Jahre altes Tötungsdelikt
hael, sda
4.3.2024 - 05:30
Mehr als 16 Jahre nach einem Tötungsdelikt eröffnet das Bezirksgericht Frauenfeld TG am heutigen Montag sein Urteil über zwei Tatverdächtige. Der Ankläger fordert lebenslängliche Freiheitsstrafen wegen Mordes, die Verteidiger plädieren auf Freispruch.
hael, sda
04.03.2024, 05:30
SDA
Das Gericht kann sich einzig auf Indizien stützen. Es verfügt allerdings über Akten, die weit über das hinaus gehen, was am Montag und Dienstag vergangener Woche vor Gericht zur Sprache kam. Eine Verurteilung darf laut Gesetz nur erfolgen, wenn das Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der Beschuldigten hat.
Am 13. Dezember 2007 wurde im Thurgauer Barchetsee die Leiche eines 27-Ägypters gefunden. Sie war mit einem Betonelement beschwert und wies vier Schussverletzungen auf. Lange kamen die Ermittlungen nicht recht voran, das Delikt wurde zum sogenannten «Cold Case». Viel später wurde der Fall neu aufgerollt.
Auf einen Tatverdächtigen wurden verdeckte Ermittler angesetzt. Ihnen schilderte ein heute 63-jährige Schweizer Wirt detailliert die Tat. Geholfen habe ihm ein heute 59-jähriger italienischer Kranführer.
Die beiden stehen als Beschuldigte vor Gericht. Sie sollen die Tat im Auftrag der Schweizer Ehefrau des Ägypters ausgeführt haben. Die Frau ist mittlerweile verstorben.
Genaue Tatzeit unklar
Wann genau die Tötung erfolgte, ist bis heute unklar. Die Rechtsmediziner konnten den Todeszeitpunkt nicht exakt festlegen. Zuletzt gesehen wurde der Ägypter laut Anklage am Abend des 10. Dezember 2007. Gefunden wurde die Leiche am Nachmittag des 13. Dezember.
Gemäss Staatsanwalt wurde das spätere Opfer in einen Hinterhalt gelockt und erschossen. Die Leiche sollen die Beschuldigten zum versteckt liegenden Barchetsee transportiert und darin versenkt haben, nachdem sie mit Seilen ein Betonelement daran festgebunden hatten.
Anträge gehen maximal auseinander
Der Staatsanwalt beschuldigt die beiden nicht geständigen Männer des Mordes und fordert für beide eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Er stützt sich zentral auf die Erzählungen des Schweizers. Diese hätten Details enthalten, die nur der Täter wissen könne.
Die Verteidiger plädierten auf vollumfängliche Freisprüche. Die Schilderungen des Schweizers taten sie als grossspuriges Gerede ab, die Details stammten aus den Medien. Und der Italiener habe sich gar nicht beteiligen können. Er habe zur Tatzeit über ein ärztliches Attest wegen heftiger Rückenschmerzen verfügt.
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