Strafgericht Basel-Stadt Terror-Scherz im Bus kommt 26-Jährigen teuer zu stehen

uri

9.4.2019

In einem BVB-Bus erweckte ein 26-Jähriger den Eindruck, er plane einen Terroranschlag. (Symbolbild)
In einem BVB-Bus erweckte ein 26-Jähriger den Eindruck, er plane einen Terroranschlag. (Symbolbild)
Bild: Keystone

In einem Bus in Basel tat ein 26-Jähriger am Handy so, als plane er einen Terroranschlag. Für den «Scherz» im Mai 2017 muss er nun einen äusserst hohen Preis zahlen, obwohl die vom Gericht verhängte Busse milde ist.

Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte den 26-jährigen Baselbieter am Montag zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 20 Franken – insgesamt 3'000 Franken. Richtig teuer zu stehen kommen den jungen Mann indes die knapp 100'000 Franken Verfahrenskosten, die er ebenfalls zu zahlen hat.

Am 27. Mai 2017, nur wenige Tage nach einem islamistischen Selbstmordattentat auf einem Popkonzert der US-amerikanischen Sängerin Ariana Grande in Manchester, erweckte der 26-Jährige im Nachtbus von Basel nach Arisdorf BL am Handy den Eindruck, als plane er einen Terroranschlag

«Das ziehen wir in drei Wochen durch»

Wie «20 Minuten» berichtet, soll er laut der Anklage damals ins Telefon gesprochen haben: «Das ziehen wir in drei Wochen durch.» Danach habe er das arabische Wort «Haram» benutzt – das Adjektiv bezeichnet alles, was nach der Sharia verboten ist. Im Anschluss sprach er in einer fremden Sprache, vermutlich auf Türkisch, weiter ins Telefon.

Zeugen im Bus informierten daraufhin die Polizei, die Staatsanwaltschaft begann wegen Terrorverdachts zu ermitteln. Obwohl sich in der Folge herausstellte, dass der Mann, dessen Familie aus der Türkei stammt, keinen Anschlag plante, zog seine Aktion eine Anzeige wegen Schreckung der Bevölkerung nach sich.

Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Strafgericht Basel-Stadt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten für den Angeklagten. In ihrer Anklageschrift schreibt sie, er sei «sich der Wirkung angesichts der vermehrt stattfindenden Terroranschläge bewusst» gewesen und habe zumindest in Kauf genommen, «die Passagiere in Angst und Schrecken zu versetzen».

Mildes Urteil, aber hohe Verfahrenskosten

Milde zeigte sich dagegen die Richterin. Sie sprach lediglich eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 3'000 Franken aus. In ihrer Urteilsbegründung erklärte sie, der Angeklagte habe sich vermutlich «stark fühlen» wollen. Er sei dabei nicht planvoll vorgegangen, sondern habe spontan eine «riesige Dummheit» begangen.

Den Terroralarm und die sich anschliessenden Untersuchungen könne sie aber nicht ungeschehen machen, so die Richterin. Die Behörden seien dazu verpflichtet, diese ernst zu nehmen. Der Angeklagte habe die angefallenen Verhandlungskosten von 99'176 Franken zu tragen. Sie sagte: «Ich bin mir sicher, sie werden so etwas nie wieder tun».

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