Prozess Urteil gegen Tierschützerinnen in Nyon

SDA

20.12.2018 - 15:49

Zwei Mitglieder der militanten Tierschutz-Bewegung "269life Libération Animal Suisse" sind vom Bezirksgericht in Nyon VD zu unbedingten Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten 18 Ziegen vor dem Tod gerettet.
Zwei Mitglieder der militanten Tierschutz-Bewegung "269life Libération Animal Suisse" sind vom Bezirksgericht in Nyon VD zu unbedingten Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten 18 Ziegen vor dem Tod gerettet.
Source: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Zwei Tierschutz-Aktivistinnen sind am Donnerstag vom Bezirksgericht in Nyon VD zu unbedingten Geldstrafen verurteilt worden. Die Frauen hatten im vergangenen März 18 Ziegen gestohlen, um deren Tod auf der Schlachtbank zu verhindern.

Die Aktivistinnen im Alter von 21 und 22 Jahren standen als Vertreterinnen der militanten Bewegung "269life Libération Animale Suisse" vor Gericht. Sie waren im vergangenen März vor dem Morgengrauen in einen Schlachthof in Rolle VD eingedrungen, um Fotos von den Zuständen im Schlachthof zu machen und 18 Ziegen zu befreien.

Das Gericht verurteilte die beiden Frauen deshalb wegen Hausfriedensbruchs und unrechtmässiger Aneignung zu Geldstrafen ohne Bewährung. Ausserdem müssen sie dem Viehzüchter für die gestohlenen Ziegen eine materielle Entschädigung in der Höhe von rund 11'000 Franken zahlen.

Elisa Keller, die jüngere der beiden und Sprecherin der Bewegung, wurde zusätzlich der Nötigung für schuldig befunden, weil sie an weiteren Aktionen beteiligt gewesen war. So hatte sie einen Schlachthof im waadtländischen Vich besetzt und den Strassenverkehr in Aubonne VD blockiert, um die Bevölkerung auf die Anliegen der Tierschutzbewegung aufmerksam zu machen.

Keller wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken ohne Bewährung verurteilt, während ihre Mitstreiterin eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken aufgebrummt bekam. Auch ihre Strafe wurde ohne Bewährung ausgesprochen.

Eher leichtes Vergehen

Der Gerichtspräsident stufte das Vergehen der beiden als relativ leicht ein. Die Aktivistinnen hätten die physische Integrität anderer nicht verletzt, unterstrich er.

Trotzdem ging er beim Strafmass über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus. Dieser hatte eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken beantragt. Der Viehzüchter, der die Aktivistinnen verklagt hatte, hatte wegen Bandendiebstahls eine unbedingte Strafe verlangt.

Die beiden Frauen hatten für ihre Aktion vor Gericht keine Reue gezeigt und erklärt, dass sie ihren Kampf für die Tiere fortsetzen würden. Die geretteten Ziegen führten heute ein glückliches Leben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Keller sagte, sie sei enttäuscht über das Urteil. Ein Rekurs sei wahrscheinlich.

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