Flugtickets Swiss: Aktuell keine Rückerstattung möglich

tafu/sda

26.3.2020

Sie werden derzeit nicht gebraucht: Geparkte Flugzeuge auf dem Militärflugplatz Dübendorf.
Sie werden derzeit nicht gebraucht: Geparkte Flugzeuge auf dem Militärflugplatz Dübendorf.
Bild: Keystone

Für annullierte Flüge ist bei der Swiss derzeit keine Rückerstattung möglich, Kunden sollen sich zu einem späteren Zeitpunkt an die Airline wenden. Dafür hagelt es nun Kritik vom Konsumentenschutz.

Die Corona-Krise zwingt aktuell nahezu jeden, der eine Reise geplant hat, diese auf Eis zu legen oder zumindest an eine Verschiebung zu denken. Das ist zwar ärgerlich, doch durch diverse Umbuchungs- und Rückerstattungsmöglichkeiten der Airlines entsteht zumindest kein finanzieller Verlust für die Kunden.

Doch während man zunächst noch über ein Online-Tool eine Rückerstattung seines Ticket-Preises beantragen konnte, ist diese Möglichkeit nun eingestellt. Wie «20 Minuten» berichtet, habe Swiss ihren Kunden mitgeteilt, dass sie derzeit auf keinem ihrer Kanäle in der Lage sei, Rückerstattungen zu bearbeiten.



Damit folgt Swiss ihrem Mutterkonzern Lufthansa, die aktuell ebenfalls die Rückzahlung für stornierte Flüge verweigert. Bereits am Samstag hatte sie die Funktion für die Rückerstattung in allen Reservierungssystemen ihrer Airlines deaktiviert, berichtet «Travelinside».

Recht auf Rückerstattung bleibt erhalten

Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, zeigt dafür gegenüber «20 Minuten» wenig Verständnis. «Ein so grosses Unternehmen, das regelmässig Gewinne in dreistelliger Millionenhöhe ausweist, muss genug Reserven haben», so Stalder.

In der EU-Verordnung 261/2004 für Fluggastrechte sei festgehalten, dass Betroffene nach wie vor das Recht haben, ihr Geld zurückzuverlangen. Da es sich aktuell allerdings um eine ausserordentliche Situation handle, sollten sich Konsumenten überlegen, ob sie statt einer Rückerstattung vielleicht auch alternative Angebote annehmen wollen.



Bis 31. August haben Kunden mit einem bereits gebuchten Ticket die Möglichkeit einer Umbuchung, egal, ob der Flug noch durchgeführt wird oder das Reisedatum bereits verstrichen ist. «Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschliesslich 31. Dezember 2020 umgebucht werden», ist auf der Website von Swiss zu lesen. Auch eine Umbuchung auf eine andere Destination sei möglich.

Bitte um Solidarität

Aufgrund der hohen Anzahl von Kundenkontakten richtet sich die Airline aber auch mit einer Bitte an die Konsumenten. Man arbeite ständig daran, die Kapazität zur Deckung der Nachfrage zu erhöhen. Doch es sind besondere Zeiten, «deshalb bitten wir Sie um Solidarität, damit wir die dringendsten Anfragen zuerst bearbeiten können». Aktuell gelte die volle Aufmerksamkeit lediglich Passagieren, die innerhalb der nächsten 72 Stunden reisen. Für eine Rückerstattung sollen Kunden das Service Center erst zu einem späteren Zeitpunkt kontaktieren.



Die Swiss hat aufgrund der Corona-Krise ihren Flugbetrieb um über 80 Prozent reduziert, mehr als zwei Drittel der Flotte wurden bereits aus dem Betrieb genommen, teilte die Airline in der vergangenen Woche in einem Communiqué mit. Swiss-Chef Thomas Klühr warnte dabei auch vor einer kompletten Annullierung des Flugverkehrs: «Sollte sich die Situation gar noch weiter verschlechtern und zusätzliche Reiseverbote erlassen werden, kann eine komplette, temporäre Einstellung des Flugbetriebs auch bei der Swiss nicht mehr ausgeschlossen werden.»

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