Schiedsgericht im Fokus Was bedeutet der Brexit-Deal für die Schweiz?

jfk/SDA

23.11.2018

Dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg fällt beim Schiedsgerichtsmodell eine tragende Rolle zu. Manche sehen das kritisch. (Archiv)
Dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg fällt beim Schiedsgerichtsmodell eine tragende Rolle zu. Manche sehen das kritisch. (Archiv)
Bild: Yves Logghe/Keystone

Die Art und Weise, wie die Briten und die EU den Brexit aushandeln, ist auch für die Schweiz von Bedeutung. Stichwort: Schiedsgericht. Nicht jeder schaut diesbezüglich optimistisch in die Zukunft.

Ein wichtiges Gremium, um bei bilateralen Abkommen Probleme zu lösen, ist der gemischte Ausschuss, in dem Vertreter der beiden Vertragsparteien sitzen. Die Schweiz kennt in ihrer Beziehung zur EU solche gemischten Ausschüsse: etwa zur Personenfreizügigkeit, zum Freihandelsabkommen von 1972, zum Luftverkehr und viele mehr.

Für das künftige Brexit-Abkommen zwischen Grossbritannien und der EU soll ebenfalls ein gemischter Ausschuss eingesetzt werden. Können nun Streitigkeiten bei der Interpretation des Austrittsabkommens nicht in diesem Gremium gelöst werden, soll es die Möglichkeit geben, sich an ein Schiedsgericht zu wenden.

Geht es beim Streit um EU-Recht, muss sich das Schiedsgericht an den EU-Gerichtshof (EuGH) wenden. Dieser entscheidet dann gemäss Abkommensentwurf bindend. Denn «wichtige Teile des Austrittsabkommens basieren auf EU-Recht», schrieb die EU-Kommission in einer Mitteilung. Und nur so könne garantiert werden, dass der Austritt Grossbritanniens aus der Union ordentlich vonstatten gehe. Bei Problemen, die nicht EU-Recht betreffen, gibt das Schiedsgericht seine Einschätzung ab.

Wichtiger Unterschied zur Schweiz

Hält sich eine der beiden Vertragsparteien nicht an den Entscheid des EuGH oder des Schiedsgerichts, können Gegenmassnahmen ergriffen werden – etwa «die verhältnismässige Suspendierung des Brexit-Abkommens».

Das Brexit-Abkommen zwischen der EU und Grossbritannien dürfte damit im Grossen und Ganzen den gleichen Streitschlichtungsmechanismus vorsehen wie das Rahmenabkommen Schweiz-EU. Einen wichtigen Unterschied gibt es jedoch: Bei Grossbritannien wäre der Streitschlichtungsmechanismus zeitlich limitiert – nicht so bei der Schweiz.

Im Detail bedeutet der Mechanismus laut Tages-Anzeiger, dass der gemischte Ausschuss aus Briten und EU-Diplomaten drei Monate Zeit hat, eine Lösung zu finden. Wenn das nicht gelingt, kann ein Schiedsgericht einberufen werden, das aus fünf Personen besteht. Die EU und das Vereinigte Königreich benennen jeweils zwei Richter, der fünfte wird im Zuge der Einigung bestimmt.

«Scheinschiedsgericht»

Geht es in dem Streit um EU-Recht, dann ersucht das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um eine Interpretation. Diese Auslegung hat für das Schiedsgericht dann bindende Wirkung. Beide Seiten können diesen Gang an die EU-Richter einfordern. Verweigert eine Seite die Umsetzung des letztlichen Entscheides des Schiedsgerichts, kann die andere Seite alle Verpflichtungen, ausser jene gegenüber den Bürgern der Gegenpartei, ausser Kraft setzen. Das Schiedsgericht kann dann wieder konsultiert werden, um die Verhältnismässigkeit der Sanktionen abzuklären.

Bundesrat Ignazio Cassis stellte im März dem Parlament ein Modell zum Rahmenabkommen mit der EU vor. (Archiv)
Bundesrat Ignazio Cassis stellte im März dem Parlament ein Modell zum Rahmenabkommen mit der EU vor. (Archiv)
Bild: Keystone/Peter Steiner

Dieses Schiedsgericht entspricht laut «Tages-Anzeiger» dem Modell, das Bundesrat Ignazio Cassis (FDP) im März präsentiert hat. Der Tessiner teilte damals mit, er habe immer akzeptiert, dass die Streitschlichtung gemäss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erfolgen solle. Auch der Europarechtler Matthias Oesch von der Universität Zürich meinte, dass alles Recht bezüglich des Binnenmarkts dort ausgelegt werde. Man werde nicht  am EuGH vorbeikommen, es spiele zukünftig permanent eine Rolle.

Deutlich negativer fällt dem «Tages-Anzeiger» zufolge die Wortwahl von Carl Baudenbacher, dem früheren Präsident des Gerichtshofes der Europäischen Freihandelsassoziation Efta, zu dem Abkommen aus. Dem Schiedsgericht werde keine eigene Kompetenz verbleiben. Als «Scheinschiedsgericht» sei es eigentlich noch schlechter als das Modell einer alleinigen Beurteilung durch den EuGH.

Politiker urteilen kontrovers

Diese Ansicht teilt der FDP-Aussenpolitiker Hans-Peter Portmann (ZH) nicht. Er geht davon aus, dass das Schiedsgericht im Zuge des Rahmenabkommens mit der Schweiz in der Anwendung von EU-Recht und in der Beurteilung von Ausgleichsmassnahmen freier sein wird als das Schiedsgericht aus dem Austrittsabkommen zwischen EU und Grossbritannien.

Für SVP-Präsident Albert Rösti (BE) beweist das Austrittsabkommen, dass das Schiedsgericht lediglich dazu diene, die Bevölkerung über die wirkliche Natur des Abkommens zu täuschen. Demnach würden fremde Richter in Luxemburg in den allermeisten Fällen über die Schweiz entscheiden, sei es durch frühere Urteile oder eine Anrufung durch das Schiedsgericht.

Der Baselbieter SP-Nationalrat Eric Nussbaumer heisst es gut, wenn das Schiedsgericht bei der Auslegung von EU-Recht der bestehenden Interprestation des EU-Gerichtshofes Folge leistet. Das Schiedsgericht könne schliesslich keine Grundsatzentscheide fällen.

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