Justiz Luzerner Gericht verurteilt Überholer wegen fahrlässiger Tötung

SDA

6.12.2019 - 00:00

Eines der beiden in die Frontalkollision involvierten Autos wird abtransportiert. (Archivbild)
Eines der beiden in die Frontalkollision involvierten Autos wird abtransportiert. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/STAATSANWALTSCHAFT LU

Für den tödlichen Verkehrsunfall, der 2015 in Malters passiert ist, ist nach Einschätzung des Luzerner Kriminalgerichts ein 25-jähriger Autofahrer mit seinem waghalsigen Überholen verantwortlich. Das Gericht hat ihn deswegen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Das Kriminalgericht folgte damit dem Staatsanwalt und nicht der Verteidigerin, die für einen Freispruch plädiert hatte. Es erhöhte aber die vom Staatsanwalt geforderte bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr auf 15 Monate bedingt, dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Wieso die Richter die Strafe verschärften, ist noch unbekannt, denn das am Donnerstag publizierte Urteil liegt erst im Dispositiv vor. Es es noch nicht rechtskräftig.

In einem Nebenantrag hatte der Staatsanwalt das Gericht aufgefordert, für das Verursachen des Unfalls auch den Straftatbestand der mehrfachen eventualvorsätzlichen Tötung zu prüfen und diese gegebenenfalls mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren zu sanktionieren. Dass der Beschuldigte mit seiner Fahrweise den Tod anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen hat, dafür gibt es für das Gericht aber offenbar keine ausreichenden Belege.



Der Unfall hatte sich am frühen Morgen des 12. Juni 2015 ereignet. Der Beschuldigte überholte mehrere Fahrzeuge, zuletzt einen Sattelschlepper. Ein entgegenkommendes Auto wich aus, schleuderte und kollidierte auf der anderen Fahrbahn frontal in einen weiteren Personenwagen. Die beiden Automobilisten, beides Familienväter, waren sofort tot.

Auf der Umfahrungsstrasse von Malters darf im Gegenverkehr mit Tempo 100 gefahren werden. Der Lastwagen, den der Beschuldigte zuletzt überholte, fuhr 80 km/h.

Kein zügiges Überholen möglich

Am Prozess wies der Staatsanwalt darauf hin, dass bei diesem Tempo ein leistungsschwaches Auto, wie es der Beschuldigte gelenkt habe, einen 16 Meter langen Lastwagen nicht zügig überholen könne. Der Beschuldigte habe mit seinem knappen Überholmanöver den Unfall direkt verursacht. Der Staatsanwalt stützte seine Anklage auf ein verkehrstechnisches Gutachten und auf Zeugenaussagen.

Die Verteidigerin schilderte das Überholmanöver ihres Mandanten als korrekt. Dieser sei sorgfältig gefahren, das Ausweichen des entgegenkommenden Automobilisten sei unnötig gewesen. Der Beschuldigte sagte aus, er sei für den Tod der Männer nicht verantwortlich und würde das Überholmanöver wieder tun.

Wird das Urteil in dieser Form rechtskräftig, kommen auf den Beschuldigten auch hohe Geldforderungen zu. Die Verfahrenskosten, die er dem Gericht zahlen soll, belaufen sich auf 65'000 Franken. Den beiden Opferfamilien muss er eine Parteienentschädigung von total über 27'000 Franken zahlen. Dazu kommen Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen, deren Höhe aber von einem Zivilrichter festgelegt werden.

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