Das Portemonnaie freut's In Zürich gibt es 2024 gleich drei Steuererleichterungen

SDA, red.

27.12.2023 - 10:55

Wer sein Kind in der Kita betreuen lässt, kann dafür bald mehr Geld abziehen. (Symbolbild)
Wer sein Kind in der Kita betreuen lässt, kann dafür bald mehr Geld abziehen. (Symbolbild)
DPA

Das Leben im Kanton Zürich ist teuer. Auf den 1. Januar 2024 treten aber gleich drei Änderungen am Steuersystem in Kraft, die das Portemonnaie vieler Menschen entlasten können.

SDA, red.

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  • Im Kanton Zürich treten mit dem Jahreswechsel gleich drei Änderungen in Kraft, die die Steuerbelastung der Bevölkerung verringern soll. 
  • Neu kannst du ab dem 1. Januar 2024 mehr Geld für die Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen.
  • Eltern können auch mehr Geld für die Betreuung ihres Nachwuchses in einer Kindertagesstätte abziehen.
  • Und: Der Kanton gleicht die sogenannte kalte Progression aus. 
  • Kanton und Gemeinden entgehen mit diesen Änderungen mehrere Millionen Franken an Steuereinnahmen.

Höherer Abzug für Krankenkassenprämien

Der Trend bei den Krankenkassenprämien kennt nur eine Richtung – nach oben. Wer im Kanton Zürich Steuern zahlt, kann ab 2024 aber immerhin einen höheren Betrag dafür auf der Steuererklärung abziehen.

Neu gilt ein Maximalbetrag von 2900 Franken. Bisher waren es höchstens 2600 Franken. Der Abzug für die Prämien von Kindern bleibt unverändert bei 1300 Franken.

Wegen des höheren Abzuges müssen Kanton und Gemeinden auf jeweils rund 45 Millionen Franken verzichten. Die Stimmberechtigten hatten diese Änderung bereits im November 2022 an der Urne beschlossen, in Kraft tritt sie jedoch erst per Januar 2024.

Die SVP wollte mit ihrer «Gerechtigkeitsinitiative» eigentlich noch höhere Abzüge durchsetzen, in der Stichfrage entschieden sich die Zürcherinnen und Zürcher jedoch ganz knapp für die Kompromiss-Variante des Kantonsrats. Sämtliche Nachbarkantone setzen beim Prämienabzug auf grössere Beträge, zumindest bei den Erwachsenen.

Ausgleich der kalten Progression

Steigen wegen der Teuerung die Löhne, führen progressive Steuertarife auch zu prozentual höheren Einkommenssteuern. Im Klartext: Die Zahl auf der Steuerrechnung steigt stärker als das Gehalt.

Um diesen Kaufkraft-Verlust auszugleichen, passt der Kanton Zürich auf den 1. Januar 2024 die Tarife und Abzüge beim Einkommen und Vermögen von Privatpersonen an die Teuerung von 3,3 Prozent an.

Der Ausgleich der kalten Progression führt bei Kanton und Gemeinden zu tieferen Steuereinnahmen von je rund 100 Millionen Franken. Es ist der erste solche Ausgleich seit dem Jahr 2012.

Höhere Kita-Abzüge

Gute Nachricht für Eltern im Kanton Zürich: Sie können auf der Steuererklärung ab dem 1. Januar deutlich höhere Abzüge für die Kosten von Kindertagesstätten geltend machen.

Bisher lag der Betrag pro Kind bei maximal 10'000 Franken. Im neuen Jahr sind es bis zu 25'000 Franken. Dies entspricht ungefähr den Vollkosten eines Betreuungsplatzes an fünf Tagen pro Woche.

Kanton und Gemeinden müssen als Folge dieser Steuererleichterung voraussichtlich mit je rund 14 Millionen Franken weniger Steuergeldern auskommen. Falls jedoch als Folge der höheren Kita-Abzüge die Beschäftigungsrate von Frauen steigt, dürften sich die Mindereinnahmen wieder reduzieren. Diese Massnahme soll zudem den Fachkräftemangel entschärfen.

Die Grünen stimmten im Zürcher Kantonsrat gegen diese Gesetzesänderung. Sie befürchten, dass nur Gutverdienende von diesem höheren Steuerabzug profitieren.


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