Referendum Abstimmung zum Vaterschaftsurlaub steht bevor

sda/tafu

22.1.2020 - 17:27

Über die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs könnte das Stimmvolk entscheiden. 
Über die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs könnte das Stimmvolk entscheiden. 
Source: Keystone

SVP-Vertreter reichen am Donnerstag die Unterschriften für das Referendum gegen den Vaterschaftsurlaub ein. Zeitgleich wurde eine  Initiative für eine wesentlich längere Elternzeit angekündigt.

Das Stimmvolk wird möglicherweise entscheiden, ob ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub eingeführt wird. Die Gegner haben nach eigenen Angaben genügend Unterschriften gesammelt. Am Donnerstag wollen sie diese einreichen.

Ob das Referendum tatsächlich zustande gekommen ist, steht erst nach der Zählung durch die Bundeskanzlei fest. Vors Volk kommt die Vorlage, wenn mindestens 50'000 gültige Unterschriften vorliegen. Die Gegnerinnen und Gegner liessen in den vergangenen Tagen verlauten, es könnte knapp werden. Vor Weihnachten hatte das Komitee gemeldet, es fehlten noch 18'000 Unterschriften.

Nun geht es aber davon aus, dass die erforderlichen Unterschriften vorliegen, wie es in einer am Mittwoch verschickten Einladung zur Einreichung der Unterschriften schreibt. Hinter dem Referendum stehen SVP-Vertreter sowie Jungfreisinnige.

Zwei Wochen im ersten halben Jahr

Gemäss dem Parlamentsentscheid könnten Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Dieser würde wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert.

Die geschätzten Kosten beliefen sich laut dem Bund auf rund 229 Millionen Franken pro Jahr. Dafür sollen 0,06 zusätzliche Lohnprozente je hälftig bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhoben werden.

Initiative für vier Wochen

Die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind ein indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative, die vier Wochen Urlaub verlangt. Die Initianten zogen ihr Begehren nach dem Entscheid des Parlaments für zwei Wochen zwar zurück. Der Rückzug steht aber unter der Bedingung, dass die Gesetzesgrundlage für den zweiwöchigen Urlaub in Kraft tritt.

Ist das nicht der Fall, könnte die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub doch noch vors Volk kommen. Sollte sich dagegen nach der Zählung der Unterschriften zum Referendum zeigen, dass nicht genügend vorliegen, würde der zweiwöchige Urlaub in Kraft treten, und die Initiative wäre vom Tisch.

Gegen «Gratisferien»

Der Bundesrat hatte sowohl die Volksinitiative als auch einen indirekten Gegenvorschlag abgelehnt. Im Parlament dagegen war eine deutliche Mehrheit für die Lösung mit zwei Wochen. Der Nationalrat hiess diese mit 129 zu 62 Stimmen gut.

Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein zweiwöchiger Urlaub sei nur ein minimaler Schritt, hiess es von linker Seite. SP und Grüne würden eine Elternzeit bevorzugen, welche Vater und Mutter frei aufteilen könnten.

Die Gegnerinnen und Gegner des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs dagegen sehen keinen Grund dafür, dass Väter bezahlten Urlaub erhalten sollen. Die Verantwortung müsse bei den Familien liegen und dürfe nicht auf Unternehmen abgeschoben werden, lautet ihr Argument. Sie sprechen von «Gratisferien für wenige, welche durch Lohnabzüge für alle finanziert werden müssten».

Weiterführende Pläne: 30 Wochen Elternzeit

Es bestehen allerdings noch viel weitergehende Pläne: Am Mittwoch ging nach einem Bericht des «Tagesanzeiger» der Verein Public Beta mit Plänen für eine längere Elternzeit an die Öffentlichkeit. Wenn das Volk die zwei Wochen Vaterschaft angenommen habe, werde man zu diesem Zweck eine Volksinitiative starten, so Geschäftsführer Che Wagner. 

Mit welchen Parteien und Organisationen Public Beta diese lancieren will, sei noch nicht klar. Man sei aber nach Angaben von Wagner in Gesprächen mit  Gewerkschaften, Fachverbänden und mit Vertretern von SP, Grünen, Grünliberalen und CVP.

Geplant sei es, dass zu den bestehenden 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und dem künftigen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub nochmals 14 Wochen Elternzeit hinzukommen. Diese 30 Wochen können dann zu bestimmten Bedingungen zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden. 

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