Partei auf Gratwanderung «Auch in der SVP gibt es rote Linien»

Von Lia Pescatore und Lukas Meyer

19.10.2021

Ein SVP-Kantonsrat fällt an einer Demonstration gegen die Corona-Massnahmen mit krassen Aussagen auf – dagegen vorgehen will die Partei aber nicht. Hat die Abstimmung über das Covid-Gesetz etwas damit zu tun?

Von Lia Pescatore und Lukas Meyer

19.10.2021

Am Samstag demonstrierten Gegner der Corona-Massnahmen unter anderem im Rapperswil. Unter den Rednern war auch der Schwyzer SVP-Kantonsrat Patrick Beeler. Seine Aussagen schlugen in den sozialen Medien hohe Wellen. Der Bundesrat wolle mehr Macht und die Bevölkerung «vollends in die Knechtschaft führen», sagte er etwa, die Verantwortlichen der Pandemie müsse man «vor ein Kriegsgericht stellen».

Beeler sprach von einem «Genozid der Gedanken, der Worte, der körperlichen Unversehrtheit». Das Covid-Zertifikat verglich er mit dem Judenstern, Bundesrat Alain Berset nannte er einen Volksverhetzer. Er fordert die Demonstrierenden dazu auf, vor ihre Kinder zu stehen, um sie vor der Impfung zu schützen, bis «zum letzten Bluttropfen» zu kämpfen.



Eigentlich wollte Beeler die gleiche Rede Ende September vor dem Schwyzer Kantonsrat halten – jedoch wurde ihm nach einigen Minuten das Mikrofon abgedreht. Die Debatte drehte sich nämlich nicht um die Corona-Massnahmen, sondern stand unter dem Titel «Wertschätzung des Gesundheitspersonals».

Von der Bitte des Kantonsratspräsidenten und Parteikollegen, doch wieder zum traktandierten Thema zurückzukehren, liess sich Beeler nicht beirren. Er führte seine Rede weiter, bis ihm mit dem Rauswurf gedroht wurde.

Kantonsrat soll als Privatperson gesprochen haben

Der Vorfall blieb bei der SVP ohne Konsequenzen. Und auch die Rede an diesem Wochenende vor mehreren Tausend Massnahmengegner*innen nimmt die SVP gelassen. Die Sprecherin der SVP Schweiz sagte zu «20 Minuten», dass sich die Partei «grundsätzlich nicht zu Aussagen gewählter Parteimitglieder» äussere.

Der Präsident der SVP Schwyz, Roman Bürgi, findet, dass der Vergleich mit dem Holocaust gefährlich sei und die Wortwahl bei der Genozid-Aussage «unglücklich». Jedoch stehe ein Parteiausschluss nicht zur Diskussion. «Seine Aussage an dieser Kundgebung ist seine ganz persönliche Meinung, welche er als Privatperson geäussert hat.» Mit Beelers Kantonsratsmandat habe diese nichts zu tun.

Anderer Meinung ist Nenad Stojanović, Politologe an der Universität Genf. Die SVP könne sich hier nicht auf den Standpunkt stellen, dass der Kantonsrat als Privatperson gesprochen habe: «Wenn Sie in die Politik gehen und als Vertreter einer Partei gewählt werden, stehen Sie in einer gewissen Verantwortung. Dann können Sie sich nicht mehr als Privatperson zu politischen Themen äussern», sagt er im Gespräch mit blue News.

Jede Partei müsse selbst beurteilen, ob sie einschreiten solle oder müsse, wenn sich ihre Mitglieder und Vertreter*innen in der Öffentlichkeit äusserten. Und ob diese Äusserungen mit den Grundwerten der Partei und der politischen Kultur des Landes in Einklang stünden.

«Es ist zu einfach, sich hinter dem Grundsatz der Meinungsfreiheit zu verstecken. Es geht hier um politische Verantwortung», sagt Stojanović weiter. Auch in der SVP gebe es rote Linien, und die Partei habe in bestimmten Fällen interveniert, wenn sie den Eindruck gehabt habe, diese seien überschritten worden.

Grosszügig definierte Meinungsfreiheit

Gemäss Maya Hertig, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Genf, sind die Aussagen von Beeler wohl nicht strafbar, aber besonders die Vergleiche mit dem Holocaust seien moralisch verwerflich. «Solche Aussagen tragen zur Verharmlosung eines Völkermords bei», sagt sie «20 Minuten». Dies sei für die betroffene Gemeinschaft sehr verletzend. «Ohne Nachweis eines rassistischen Motivs sind sie jedoch nicht strafbar.»

Die verbalen Angriffe auf Bundesrat und Polizei würden wohl ebenfalls keinen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen: «Es sind zwar heftige Unterstellungen, aber sie sind zu wenig auf eine spezifische Person bezogen, um als ehrverletzend zu gelten.»

Auch Beelers Aussagen über einen Umsturz seien alleine nicht strafrechtlich relevant. Es brauche ein konkretes und hohes Risiko, dass es zu Gewalt komme. «Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Stimmung explosiv ist und das Publikum etwa schon Steine in der Hand hat», erklärt Hertig dem Portal.

Die Meinungsfreiheit sei im Schweizer Recht grosszügig definiert und das sei richtig so. Moralisch verwerfliche Äusserungen sollten nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen, sondern mit Gegenrede der breiten Öffentlichkeit oder – im Falle gewählter Volksvertreter – durch eine Abwahl sanktioniert werden.

Die SVP auf einer Gratwanderung

Bei der anstehenden Abstimmung über die Revision des Covid-Gesetzes ist die Partei laut Politologe Stojanović in einer schwierigen Lage. «Die SVP hatte nicht von Anfang an eine klare Linie zur Covid-Politik und ist nun auf einer Gratwanderung.» Zum Beispiel seien kantonale SVP-Gesundheitsdirektor*innen klar für das Covid-Zertifikat, auch Bundesrat Guy Parmelin habe klare Aussagen dazu gemacht.



Doch die SVP habe auf populistische Art eine Gelegenheit ergriffen: «Wenn alle Parteien für das Covid-Zertifikat sind, macht sie es anders und ist dagegen. So kann die Partei einen Teil des Unmuts darüber machtpolitisch für sich instrumentalisieren. Diese Strategie könnte aufgehen, aber kohärent ist das nicht.»

Die Frage sei aber, was die massnahmenkritische Bewegung höre: «Die Wahrnehmungen sind oft verzerrt und es ist gut möglich, dass die Widersprüche der Partei dort gar nicht ankommen.»