Bundesrat für Ausserdienststellung und Verkauf von 25 Kampfpanzern
Der Bundesrat ist einverstanden, 25 Leopard-2-Kampfpanzer der Armee ausser Dienst zu stellen, weil in seinen Augen der Eigenbedarf der Armee dennoch gedeckt werden kann. Die zuständige Kommission des Nationalrates schlägt vor, 25 stillgelegte Panzer auszumustern und so deren Rückverkauf an den deutschen Hersteller zu ermöglichen.
29.05.2023
In den kommenden drei Wochen warten auf National- und Ständerat in der Sommersession grosse Dossiers. In der Übersicht erfährst du, welche Geschäfte besonders interessant sind.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Am Dienstag treffen sich der National- und Ständerat zur diesjährigen Sommersession.
- Während drei Wochen diskutieren die beiden Räte verschiedene Dossiers.
- Unter anderem wird besprochen, ob die Schweiz Deutschland ausgemusterte Panzer liefern soll, ob es für die Übernahme der CS eine parlamentarische Untersuchungskommission PUK braucht und für wie viel Geld die Autobahnen ausgebaut werden sollen.
- Weiter diskutieren die Räte, wie die Steigung der Krankenkassen-Prämien reduziert werden kann sowie den Energie-Mantelerlass.
- Auch die Umsetzung der Burka-Initiative wie die Initiative der Jungfreisinnigen zur schrittweisen Erhöhung des Rentenalters kommt in den Rat.
Erhält die CS-Übernahme eine Untersuchungskommission?
Drei Monate nach der Zwangsübernahme der Credit Suisse durch die Konkurrentin UBS diskutieren National- und Ständerat über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in dieser Sache. Die Büros beider Räte haben eine solche beantragt. Die PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Eingesetzt wird eine PUK, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite zu klären sind.
Bisher war das erst vier Mal der Fall: nach dem Mirage-Skandal 1961, der Kopp-Affäre 1989, nach dem Fichenskandal 1990 und zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Jahr 1995. Eine PUK hat die gleichen Rechte wie die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation. Sie kann insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen.
Kommt der Bundesrat mit seinem Autobahn-Plan durch?
Um Staus, Lärm und Abgase zu vermindern, will der Bundesrat auch in den kommenden Jahren in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen beantragt er für die Jahre 2024 bis 2027 einen Zahlungsrahmen in Höhe von 8,787 Milliarden Franken. Dazu kommen fünf konkrete Ausbauprojekte im Umfang von 4,354 Milliarden Franken. Nicht überall kommt das gut an.
Links-Grün verlangt eine Überarbeitung der Vorlage unter Berücksichtigung der umwelt-, klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes oder die Ausarbeitung eines alternativen Konzepts, das ohne wesentliche Kapazitätserweiterung auskommt. Die Bürgerlichen dagegen wollen die Kredite um 911 Millionen Franken erhöhen und damit zwei Ausbauprojekte in der Westschweiz vorziehen. Der Nationalrat berät die Vorlage nun als Erstrat.
Wie wird der Anstieg der Krankenkassen-Prämien gebremst?
Die Räte sind sich weiterhin uneinig darüber, wie die Bevölkerung künftig von höheren Verbilligungen der Krankenkassenprämien profitieren soll. Die zuständige Ständeratskommission will nun eine Brücke bauen. Die Mehrheit will Mindestvorgaben für die Kantone für Beiträge an die Prämienverbilligung, aber tiefere als Bundesrat und Nationalrat.
Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative der SP. Der Nationalrat befasst sich in dieser Session derweil mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei. Einigen konnten sich die Räte bereits auf die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen. In den Details verbleiben jedoch noch Differenzen.
Wie sieht der Energie-Mantelerlass aus?
Der Ständerat diskutiert den sogenannten Energie-Mantelerlass zum zweiten Mal. Damit soll die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom mittel- und langfristig verbessert werden. Konsens herrscht darüber, dass beim Zubau der erneuerbaren Energien vorwärtsgemacht werden muss. Offen sind aber nach der ersten Beratungsrunde zahlreiche Details.
Die Ständeratskommission brachte neue Vorschläge ein, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen zu finden und so eine breit abgestützte Vorlage zu schaffen. Etwa sollen die Restwasserbestimmungen weiter uneingeschränkt gelten. Im Gegenzug spricht sie sich für Gebiete aus, in denen die Nutzung der Solar- und Windenergie Vorrang gegenüber anderen Interessen hat. Die Kommission lehnt zudem neue Pflichten zu Solaranlagen auf Gebäuden ab, Parkplätze sollen jedoch mit Solarelementen überdacht werden.
Soll das Rentenalter schrittweise erhöht werden?
Nach dem knappen Ja des Stimmvolks zur Erhöhung des Frauen-Rentenalters im vergangenen Jahr beugt sich der Nationalrat bereits über ein weiteres AHV-Reformprojekt. Auf dem Tisch liegt die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen. Diese will das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln und schrittweise erhöhen, zunächst auf 66 Jahre. Anschliessend soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0,8 Monate steigen.
Die zuständige Nationalratskommission lehnt wie der Bundesrat und der Ständerat das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag ab. Eine weitere Anpassung des Rentenalters sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht opportun, argumentiert die Mehrheit. Sie weist zudem darauf hin, dass der Bundesrat im Auftrag des Parlaments bereits vor Ende 2026 eine neue AHV-Reform verabschieden muss. Diese Vorlage gelte es abzuwarten.
Wie soll Gesichts-Verhüllung geahndet werden?
Nachdem der Ständerat im Frühling entgegen dem Antrag seiner Kommission auf die Vorlage für ein Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot eingetreten ist, diskutiert die kleine Kammer nun über die Details. Die Vorlage setzt die von Volk und Ständen angenommene Burka-Initiative um. Gemäss Vorschlag des Bundesrats wird die Übertretung des Verbots zur Gesichtsverhüllung mit bis zu tausend Franken geahndet. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor.
Bei Demonstrationen sieht der Entwurf des Bundesrats vor, dass die zuständigen Behörden für solche Fälle eine Bewilligung zur Gesichtsverhüllung erteilen können. Die Kommission stimmte dem unveränderten Erlassentwurf in der Gesamtabstimmung deutlich zu. Zunächst hatte die Kommission nicht auf nationaler, sondern auf kantonaler Ebene umsetzen wollen.
Ab welchem Alter soll man abstimmen dürfen?
Im September 2020 nahm der Nationalrat eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) für Senkung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre an. Zweieinhalb Jahre später steht die entsprechende Vorlage vor dem Aus. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will die Arbeiten am Projekt nicht weiterverfolgen. Sie beantragt dem Gesamtrat ein zweites Mal, die Vorlage abzuschreiben.
Durch die Rückmeldungen in der Vernehmlassung sieht sich die Kommissionsmehrheit in ihrem ursprünglichen Entscheid bestätigt: Ein tieferes Stimmrechtsalter werde von einer Mehrheit der Kantone nicht gewünscht, heisst es. Auf kantonaler Ebene kennt lediglich Glarus das Stimmrechtsalter 16. In mehreren anderen Kantonen scheiterte eine Senkung in den vergangenen Jahren an der Urne.
Fünf Milliarden Franken für die Ukraine?
Beide Räte diskutieren ein Fünf-Milliarden-Franken-Hilfspaket für die Ukraine. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) sowie Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) haben gleichlautende Motionen eingereicht. Das Geld soll für die humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Minenräumung und die Friedensförderung eingesetzt werden. Doch der Vorstoss ist umstritten.
Eine starke Minderheit der Nationalratskommission ist der Ansicht, dass zahlreiche Fragen betreffend den Wiederaufbau der Ukraine und die diesbezügliche internationale Zusammenarbeit noch geklärt werden müssten, bevor Geld gesprochen werden könne. Die Hilfe der Eidgenossenschaft zugunsten der Ukraine ist schon jetzt eines der grössten bisherigen humanitären Engagements der Schweiz.
Hat es genug Flächen für die Biodiversität?
Anders als im Nationalrat dürfte der indirekte Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative im Ständerat einen schweren Stand haben. Dessen Umweltkommission hat nämlich mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, nicht auf die Vorlage des Bundesrats einzutreten. Deshalb führt die kleine Kammer lediglich eine Grundsatzdebatte. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, in der Schweiz bestünden die Voraussetzungen bereits, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen.
Die Minderheit ist der Auffassung, dass rasch und gezielt gehandelt werden muss. Es geht um Änderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz und weiteren Erlassen. Die Initiative selbst empfehlen der Nationalrat und auch der Bundesrat zur Ablehnung. Mit einer Anpassung der Bundesverfassung will das Volksbegehren den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordert dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.
Erhält Deutschland die 25 stillgelegten Panzer?
Die Armee soll 1,9 Milliarden Franken zur Verfügung haben, um Rüstungsgüter und Material zu kaufen und in Immobilien investieren zu können. So steht es in der Armeebotschaft 2023 des Bundesrats. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) ist damit einverstanden. Auch den um 600 Millionen Franken auf 21,7 Milliarden Franken erhöhten Zahlungsrahmen für die Armee in den Jahren 2021 bis 2024 heisst sie gut.
Am meisten zu reden geben dürfte der Antrag der SIK-N, 25 stillgelegte Leopard-Panzer der Armee ausser Dienst zu stellen, um den Rückverkauf dieser Panzer an den deutschen Hersteller zu ermöglichen. In den Augen der Mehrheit bedeuten die Ausserdienststellung und der Verkauf der Panzer in Bezug auf Vollausrüstung, Ausbildung und Ersatzteilreserve für die Armee keine Nachteile. Die Minderheit möchte die Panzer nicht ausser Dienst stellen, um bei einem künftigen Bedarf auf sie zurückgreifen zu können. Der Bundesrat begrüsst die Ausmusterung.
Soll die Besteuerung von Eigenmietwert abgeschafft werden?
Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes von Wohneigentum ist ein Dauerbrenner und umstritten. Schon zwei Mal scheiterten Vorlagen dazu an der Urne und schon mehrmals im Parlament. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) unternahm 2017 einen neuen Anlauf. Der Ständerat sprach sich im Herbst 2021 relativ knapp für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aus. Ende September 2022 schickte der Nationalrat die Vorlage auf eine Zusatzrunde zurück in die Kommission.
Das Fuder sei überladen, befand er. Damit sei keine Volksabstimmung zu gewinnen. Auf einen Teil von früheren Forderungen verzichtet die Nationalratskommission nun. Jedoch hat sie sich im Vorfeld der Debatte erneut für eine komplette Abschaffung des Eigenmietwerts ausgesprochen. Eine Kommissionsminderheit ist wie der Ständerat gegen die Befreiung der Zweitwohnungen vom Eigenmietwert.
Wie sieht das neue Raumplanungsgesetz aus?
Der Nationalrat wird über Änderungen im Raumplanungsgesetz entscheiden. Seine zuständige Kommission will Anträge einbringen, die den Entwurf zum wirkungsvollen Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative machen sollen. Die Mehrheit will bei der Gesetzesrevision die Zahl der Gebäude ausserhalb der Baugebiete stabil halten und keine zusätzlichen Ausnahmen zum Bauen ausserhalb von Bauzonen zulassen. Einzelne Beschlüsse des Ständerats will sie deshalb enger fassen.
Es gibt allerdings etliche umstrittene Punkte. Unter gewissen Voraussetzungen erlauben will eine knappe Mehrheit den Abriss, den Wiederaufbau und die betriebliche Erweiterung von altrechtlichen Beherbergungsbetrieben. Für Gastbetriebe soll das aber nicht gelten. Der Ständerat will diese Möglichkeit auch Gastbetrieben geben.
gg, sda