Sturm «Eberhard» Stromleitung beschädigt – Betreiber lässt Anwohner auf Kosten sitzen

tafu

6.11.2019

Sind die Haushaltsgeräte zu alt, bleiben von Stromschäden betroffene Anwohner im Kanton Aargau auf ihren Kosten sitzen. (Symbolbild)
Sind die Haushaltsgeräte zu alt, bleiben von Stromschäden betroffene Anwohner im Kanton Aargau auf ihren Kosten sitzen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Sturm «Eberhard» hat im Frühling auch eine Starkstromleitung im Aargau beschädigt. Zig Haushaltsgeräte gingen deshalb kaputt. Doch mit den Kosten bleiben viele Anwohner nun alleingelassen.

Es war ein Schock für die Anwohner, als im März im Kanton Aargau ein Baum auf eine Starkstromleitung fiel. Schuld war Sturm «Eberhard», der damals durch das Land fegte. Einer der Anwohner berichtete nun dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» von dem Vorfall. «Wir erschraken extrem und dachten zuerst, es sei etwas beim nahen Atomkraftwerk Beznau passiert», schildert der Zeuge aus Kleindöttingen die Situation.

Zwei Explosionen, ein Lichtbogen und Stromausfall waren die Folge, viele Haushaltsgeräte wie Fernseher, Spülmaschine oder Stereoanlage gingen kaputt. Der Schaden belief sich in seinem Haushalt auf rund 5’000 Franken. Weitere Anwohner erlebten Ähnliches, Computer, eine Waschmaschine und sogar die Strassenbeleuchtung wurden zerstört.

Doch wer sollte nun für die Schäden aufkommen? Das Aargauische Elektrizitätswerk AEW erklärte, dass man das mit der Netzbetreiberin Swissgrid klären werde. Die beschädigten Geräte sollten die Anwohner reparieren oder ersetzen lassen und die Rechnungskopien einschicken.

Kein Geld für alte Geräte

Statt der erhofften vollen Erstattung der Kosten bekamen die Betroffenen allerdings nach zwei Monaten Stillschweigen der Netzbetreiberin endlich die ersehnte Information – die allerdings keine gute war: Swissgrid übernehme zwar den Schaden, doch lediglich den Zeitwert der Geräte. Der beträgt beispielsweise bei einer sieben Jahre alten Waschmaschine null Franken. So bleibt ein Anwohner auf einem Schaden von mehr als 15’000 Franken sitzen.

Eine andere Familie hatte dagegen Glück: Aufgrund ihrer kulanten Hausratsversicherung muss sie lediglich 500 Franken aus eigener Tasche bezahlen.

Das Konsumentenmagazin «Espresso» hakte bei Swissgrid nach, warum man nicht für die vollen Schadenssummen aufkomme. Doch die Netzbetreiberin will nicht einlenken. Das Ansetzen des Zeitwerts stehe genauso im Haftpflichtrecht, per Definition zahle die Versicherung lediglich die Summe, die die Geräte heute noch wert seien. Von Kulanz hält Swissgrid ebenfalls wenig: «Swissgrid ist ein staatsnahes Unternehmen mit einem regulierten Geschäftsmodell», erklärt sie gegenüber dem SRF.

Fehler bei der Kommunikation

Zumindest in einer Sache gibt die Netzbetreiberin allerdings fehlerhaftes Verhalten zu: Die Kommunikation mit den Anwohnern hätte man nicht dem lokalen Elektrizitätswerk überlassen dürfen, das hätte den Prozess der Schadensregulierung übermässig in die Länge gezogen.

«Es handelt sich um einen sehr seltenen Fall einer Stromnetzstörung, in den der lokale Netzbetreiber nicht involviert ist. Swissgrid hat sich auf die übliche Kommunikation verlassen und damit einen Fehler gemacht», betont man gegenüber dem Konsumentenmagazin. Man bedauere, dass man nicht früher vor Ort gewesen sei und habe sich bei den Betroffenen entschuldigt.

Für den betroffenen Anwohner in Kleindöttingen bleibt trotz der Entschuldigung ein ungutes Gefühl. Er hatte, kurz bevor Sturm «Eberhard» im Aargau wütete, der Swissgrid weitere 25 Jahre das Recht eingeräumt, die Hochspannungsleitung über sein Grundstück zu führen. Das bereut er nun – so ein Unfall könne schliesslich jederzeit wieder passieren.

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