Geheimdienst Mehr Schnüffelstaat als bisher bekannt – ein Experte ist alarmiert

Von Anna Kappeler

17.12.2019

Blick auf den Sitz des Nachrichtendienstes des Bundes in Bern.
Blick auf den Sitz des Nachrichtendienstes des Bundes in Bern.
Bild: Keystone

Der Schweizer Geheimdienst sammelt Daten von Politikern, auch wenn gegen diese kein Verdacht besteht. Ein Staatsrechtsprofessor übt harsche Kritik an dieser Praxis – die Rechtfertigung dafür fehle.

Wie in einer schlechten Komödie sei sie sich vorgekommen. Das sagte die ehemalige SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen dazu, dass ihr Name über 70-mal in den Datenbanken des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) auftaucht. Was hat Kiener Nellen denn verbrochen? Ist sie eine Terrorverdächtige?

Nein. Laut dem NDB ist sie gar keine Zielperson, gegen sie besteht also kein Verdacht. «Sammelwut» warf Kiener Nellen dem NDB deshalb weiter in der «Sonntagszeitung» vor.

Um diese Informationen zu erhalten, hat Kiener Nellen beim NDB ein Auskunftsgesuch gestellt – genau wie SP-Parteikollege und Nationalrat Cédric Wermuth. Dokumentiert wurden in den Einträgen etwa Treffen mit kurdischen Aktivisten und kolumbianischen Umweltschützern.

«Diese Entwicklung ist nicht gut»

Staats- und Völkerrechtler Rainer J. Schweizer
Bild: Keystone

Der Staatsrechtsprofessor im Ruhestand der Uni St. Gallen, Rainer J. Schweizer, ist FDP-Mitglied. In der Partei sei er aber nicht mehr sehr aktiv – «Ich bin inzwischen mehr an der Wissenschaft interessiert.»

Jetzt zeigt sich: Es sind noch mehr Politiker betroffen, wie die NZZ berichtete. Das lässt aufhorchen. 30 Jahre nach dem Fichenskandal, als Beamte Hunderttausende Bürger bespitzelten und geheime Karteien erstellten, stellt sich die Frage: Wiederholt sich die Geschichte? «Diese Entwicklung ist nicht gut», sagt der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer zu «Bluewin».

Und weiter: «Ich kann keinen Rechtfertigungspunkt erkennen, um diese Personen aufzulisten. Von Gesetzes wegen ist das kaum gerechtfertigt.» Insofern müsse man das sehr genau im Auge behalten. «Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie politische Betätigung muss immer gewährleistet sein», sagt Schweizer.

Das neue Nachrichtendienstgesetz ist erst seit gut zwei Jahren in Kraft. Mit der Revision hat der NDB mehr Macht bekommen. Entsprechend müsse dieses «verantwortungsbewusst und mit Mass» ausgeübt werden, sagt Schweizer. «Immerhin: Offensichtlich funktionieren die Aufsichtsbehörden – sie haben ja bereits reagiert.»

«Dokumente schnell wieder löschen»

Dazu muss man wissen: Dem NDB schauen zwei Instanzen auf die Finger. Eine davon ist die unabhängige Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst (AB-ND). Diese hat laut NZZ Optimierungspotenzial erkannt und will Anfang 2020 Bundesrätin Viola Amherd einen Bericht mit Handlungsempfehlungen vorlegen. «Das beruhigt mich», sagt Schweizer.

Doch warum tauchen die Politiker überhaupt so oft in der NDB-Datenbank auf? Dies sei so, weil der Nachrichtendienst parlamentarische Vorstösse bearbeite und öffentliche Dokumente mit Bezug zu Terrorismus, Extremismus und Spionage speichere. Darin könnten auch Namen von Politikern auftauchen, wie die NZZ schreibt.



Auch daran übt Schweizer Kritik: Wenn der NDB solche Dokumente speichere, «dürfen diese nicht lange aufbewahrt, sondern müssen schnell wieder gelöscht werden». Gerade weil ein Nachrichtendienst vor allem Personendaten auf Vorrat sammle, müsse er Unnötiges immer wieder löschen.

Mit dieser Forderung rennt Schweizer offene Türen ein: Der Nachrichtendienst will die Aufbewahrungsfrist von maximal 15 auf zwei Jahre verkürzen lassen.

«Viele Fragen» bei der SP

Und was hält die SP davon, dass der NDB Daten ihrer Mitglieder sammelt? Als Kiener Nellen ihr Auskunftsgesuch stellte, habe das in der SP-Fraktion «viele Fragen ausgelöst», sagt Parteisprecher Nicolas Haesler. Man habe ihre «NDB-Fiche» in der Fraktion diskutiert. Eine Aufforderung an alle Fraktionsmitglieder, einen Auszug beim NDB über sich selber anzufordern, sei aber nicht erfolgt. Das sei persönlich. Wer dies aber möchte, erhalte Unterstützung. Über die aktuelle Anzahl angeforderten Gesuche kann Haesler nichts sagen.



Bei diesem Punkt setzt Staatsrechtler Schweizer zu einer weiteren, ganz grundsätzlichen Kritik an: Frau Kiener Nellen und andere Politiker könnten beim NDB Einsicht verlangen – nicht-öffentliche Personen hingegen nicht. «Das Gesetz sagt: keine Auskunft. Und keine Beschwerdemöglichkeit gegen die Verweigerung von Auskunft», sagt Schweizer. Das sei eine Ungleichbehandlung, und «in der Schweiz haben alle den gleichen Grundrechtsschutz». Das Gesetz müsse also dahingehend geändert werden, dass jeder ein Beschwerderecht einfordern könne.

Aufsicht: «Nicht alle Vorgaben erfüllt»

Auch die zweite Stelle, die den Nachrichtendienst kontrolliert, hat Handlungsbedarf angemeldet. Dabei handelt es sich um die sogenannte Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Sie hat untersucht, ob der Nachrichtendienst Informationen über die politische Betätigung erfasst hat, obwohl er das nicht durfte.

Das Resultat: Tatsächlich wurden Daten gefunden, welche die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllten. Das schreibt die GPDel in einer Medienmitteilung vom November. Die Resultate habe man Verteidigungsministerin Viola Amherd bereits mitgeteilt, öffentlich werden sie voraussichtlich Ende Januar. Auslöser für die Prüfung war eine Beschwerde des Vereins Grundrechte.ch.

Anlass für Sorge auch aus Datenschutzgründen also? Der Eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger schreibt dazu auf Anfrage, dass er sich derzeit nicht zu diesem Thema äussere.

Bilder des Tages

Zurück zur Startseite