Europapolitik So will die Schweiz Asylsuchende besser identifizieren 

SDA/aka

9.10.2019

Flüchtlinge und Personal des Grenzwachtkorps bei der Grenzkontrolle am Zoll des Bahnhofs Chiasso.
Flüchtlinge und Personal des Grenzwachtkorps bei der Grenzkontrolle am Zoll des Bahnhofs Chiasso.
Bild: Keystone

Per Mausklick falsche Identitäten und Menschen mit Einreisesperren ausfindig machen? Polizei, Grenzwächter und Migrationsbehörden sollen einfacher auf EU-Systeme zugreifen können. Neu sind diese alle miteinander verbunden. 

Es wird simpler: Die Schweizer Behörden sollen künftig alle Schengen- und Dublin-Informationssysteme abfragen können. Der Bundesrat will die EU-Verordnungen zur Vernetzung der Systeme übernehmen und umsetzen.

Für Polizei, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden werde es damit leichter, Personen zu identifizieren, die eine Bedrohung darstellten oder falsche Angaben zu ihrer Identität machten, schreibt der Bundesrat. Er hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf für die Umsetzung von EU-Verordnungen zur Interoperabilität in die Vernehmlassung geschickt.

Schon heute können die Schweizer Behörden auf Informationssysteme der EU zugreifen. Diese sind aber untereinander nicht verbunden. Daher muss jedes System separat abgefragt werden.



Was also wird konkret anders?

Ein Krimineller kann somit in den Schengen-Raum einreisen, obwohl die Schweiz im SIS eine Einreisesperre ausgeschrieben hat, wenn er unter falscher Identität bei der Botschaft eines anderen Landes ein Visum beantragt. Künftig werden die biometrischen Daten der kontrollierten Person mit jenen abgeglichen, die in den anderen Systemen gespeichert sind.

Nun werden neue Möglichkeiten geschaffen, die wahre Identität von Personen aufzudecken, die in mehreren Informationssystemen unter falschen Identitäten registriert seien. Heute werden zum Beispiel die im Schengener Informationssystem (SIS) zu Fahndungszwecken gespeicherten Fingerabdrücke nicht mit jenen abgeglichen, die im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert sind.

Eine Schweizer Grenzwächterin mit einem Drogenspürhund bei der Arbeit in Vallorbe.
Eine Schweizer Grenzwächterin mit einem Drogenspürhund bei der Arbeit in Vallorbe.
BIld: Keystone

Laut Bundesrat mehr Sicherheit

Das trage zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität und des Terrorismus bei, verbessere die Migrationssteuerung und verstärke die Sicherheit im Schengen-Raum, schreibt der Bundesrat.

Selbstverständlich sei ein hoher Datenschutzstandard gewährleistet, der sich am Niveau der EU orientiere. Zusätzliche Daten sollen nicht erhoben werden, und auch die Rechte auf Zugang zu den Informationssystemen werden nicht geändert.



Mit der sogenannten Interoperabilität werden die Systeme so vernetzt, dass die Behörden mit einer einzigen Abfrage umfassende Informationen zur überprüften Person erhalten.

Weiterentwicklung von Schengen-Recht

Bei den EU-Interoperabilitätsverordnungen handelt es sich um Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts, zu deren Übernahme die Schweiz verpflichtet ist. Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 21,6 Millionen Franken. Sie sind Bestandteil eines Verpflichtungskredits für eine Reihe von aktuellen Vorhaben zur Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Rechts. Die Botschaft dazu hat der Bundesrat dem Parlament bereits im September überwiesen.

Um neue Möglichkeiten wie die Kontrolle biometrischer Daten zu nutzen, benötigten die Behörden allerdings auch zusätzliche personelle Ressourcen, schreibt der Bundesrat. Darüber soll aber erst entschieden werden, wenn sich der Bedarf abschätzen lässt.

Europäisches Suchportal

Die Abfrage wird über das Europäische Suchportal ESP laufen (European Search Portal). Neben dem SIS und dem VIS wird auch Eurodac integriert, die zentrale Datenbank für Fingerabdrücke von Asylsuchenden. In den nächsten Jahren kämen weitere Systeme dazu, schreibt der Bundesrat.

So werde es mit dem Entry-Exit-System (EES) möglich sein, genau festzustellen, wann und wo ein Drittstaatenangehöriger in den Schengen-Raum einreise und diesen verlasse. Im European Travel Information und Authorisation System (ETIAS) würden Angaben zu Einreisebewilligungen für Drittstaatenangehörige verzeichnet, die kein Visum benötigten.

Die Vernehmlassung zu den erforderlichen Gesetzesänderungen dauert bis zum 9. Januar 2020. Angepasst werden die Bestimmungen, welche die Schengen-Dublin-Informationssysteme heute regeln.

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