Ein Jahr nach Christchurch So geht die Schweiz mit Rechtsextremismus um

Von Jennifer Furer

15.3.2020

51 Menschen starben vor einem Jahr beim Anschlag eines Rechtsterroristen auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch. Das Ereignis erschüttert, wühlt auf und fordert zum Handeln auf – auch der Bund hat reagiert.

Der Anschlag im neuseeländischen Christchurch am 15. März 2019 hat den Menschen ein weiteres Mal deutlich vor Augen geführt: Die Gefahr eines Terroranschlags geht nicht nur von radikalisierten Islamisten aus.

Auch links- und rechtsextremer Terrorismus existiert – in einer unberechenbaren, unvermittelten und brutalen Form. 51 Menschen erschoss ein Rechtsterrorist in zwei Moscheen. Die Tat streamte der Schütze live in den sozialen Medien.



Fabian Eberhard, preisgekrönter Journalist beim «Sonntagsblick» und Rechtsextremismus-Experte, sagt, der Anschlag von Christchurch sei von seiner Grösse und seiner Signalwirkung her ein Fanal gewesen. «Da steckt ein neuer Tätertyp dahinter. Einer, der sich zu Hause vor dem PC radikalisiert, alleine handelt, und doch in eine internationale, rechtsextreme Szene eingebunden ist, die sich über Foren und Chats austauscht.»

In diesen Foren wird der Anschlag gefeiert – bis heute. Zudem: «Anschläge, die medial als Live-Events inszeniert werden, triggern Nachahmungstäter», so Eberhard.

Dass der Anschlag andere zu Terrorattacken anregt, ist nach den tödlichen Anschlägen in Hanau und Halle durch rechtsextreme Einzeltäter zu erkennen. In Hanau, wo zehn Menschen getötet wurden, und in Halle mit neun Opfern ähnelten die Vorgehensweisen jener von Christchurch.

In Hanau fanden zehn Menschen den Tod durch Schüsse eines mutmasslichen Rechtsextremisten.
In Hanau fanden zehn Menschen den Tod durch Schüsse eines mutmasslichen Rechtsextremisten.
Keystone

Auch das Internet als Quelle und Verbreitungsmöglichkeit ihrer rechtsextremen Ideologie verbindet die Täter.

Christchurch sei wohl nicht nur für die rechtsextreme Szene ein Erweckungserlebnis gewesen, sondern auch für die westliche Gesellschaft und Politik, sagt Eberhard. «Durch den Anschlag wurde klar: Die Gefahr kommt heute genauso vom rechten Rand und nicht mehr nur von Islamisten.»

In Halle hat ein Rechtsextremer zwei Menschen getötet.
In Halle hat ein Rechtsextremer zwei Menschen getötet.
Keystone

Der Anschlag dürfte allein aufgrund seines Ausmasses auch der Bevölkerung in Erinnerung gerufen haben, dass Rechtsterrorismus genauso tödlich sein könne wie der Islamismus.

Der Fokus der Geheimdienste müsse neu ausgerichtet werden, so Eberhard. Das passiert nun auch in der Schweiz: Bundesrätin Viola Amherd (CVP) will das Nachrichtendienstgesetz revidieren, damit in Zukunft auch Rechtsextremisten elektronisch überwacht werden können.

Betreiber von Social-Media gefordert

Gemäss Eberhard sollte die Politik klar Stellung gegen rechtsextreme Tendenzen beziehen. «Es muss dafür gesorgt werden, dass die Sicherheitsbehörden auch auf dem rechten Auge wachsam sind.» 

Eberhard sieht aber nicht nur die Politik gefordert, sondern auch die Betreiber von Online-Foren und Social-Media-Plattformen. Im letzten Jahr seien Dutzende rechtsextreme Anschläge zusammengekommen, mehrere davon wurden live im Internet übertragen. Viele der Täter hatten sich – wie jener von Christchurch – in Online-Foren radikalisiert

«Social-Media-Betreiber sollten bei gewalttätig extremistischen Inhalten härter durchgreifen und die Verbreitung von Fake-News eindämmen», fordert Eberhard. 16 grosse Internetkonzerne und 17 Staaten hätten sich bereits dem sogenannten Christchurch-Aufruf angeschlossen. «Sie verpflichteten sich, Massnahmen zu ergreifen, um etwa das Hochladen von terroristischen und gewalttätigen extremistischen Inhalten zu verhindern», so Eberhard.

Gedenken an die Opfer von Christchurch

Doch am wichtigsten sei die Zivilgesellschaft: «Dem Rechtsextremismus muss im Alltag Einhalt geboten werden», sagt Eberhard.

Leider, so Eberhard, müsse weiterhin jederzeit mit rechtsextremen Anschlägen gerechnet werden. «Wahrscheinlich sogar vermehrt. Und auch mit grossen – wie in Christchurch.» Im Vergleich etwa mit Deutschland oder den USA ist die rechtsextreme Szene in der Schweiz deutlich kleiner, weniger aktiv und weniger gewalttätig. Trotzdem kann es laut Eberhard auch hierzulande jederzeit zu einem rechtsextremen Anschlag kommen.

Auch in der Schweiz gebe es radikalisierte Personen und Gruppierungen, die Waffen besässen. «Vergangene Anschläge haben gezeigt, dass es dazu nicht allzu viel braucht: Eine Person, die sich über das Internet radikalisiert, eine Waffe besitzt und zur Tat schreitet.» Viele potenzielle Täter hätten  die Sicherheitsbehörden nicht auf dem Radar. «Ein Anschlag ist daher auch bei uns jederzeit möglich», so Eberhard.

Bund: Gefahr von Alleinhandelnden

Lea Rappo, stellvertretende Kommunikationschefin des Nachrichtendienstes (NDB), bestätigt, dass in der rechtsextremen Szene grössere Mengen funktionstüchtiger Waffen vorhanden sind, auch werden Kampfsportarten trainiert. «Das grösste Risiko für einen rechtsextrem motivierten Anschlag geht in der Schweiz – analog zu diversen Anschlägen 2019 weltweit – von allein handelnden Personen mit rechtsextremer Gesinnung, aber ohne Kontakt zu etablierten gewalttätig-extremistischen Gruppierungen aus», so Rappo.



Die Anschläge von Christchurch, Halle oder Hanau seien zudem beispielhaft für extremistische Täter, die mit ihrer massiven Gewaltanwendung letztlich terroristische Gewalttaten verüben. Bisher gäbe es nur schwache Hinweise auf eine solche Entwicklung in der Schweiz. «Die rechtsextreme Szene verhält sich hier weiter konspirativ und übt beim Einsatz von Gewalt Zurückhaltung», sagt Rappo.

Zunahme von gewalttätigem Rechtsextremismus

Dennoch: Die Anzahl an gewalttätigen rechtsextremistisch motivierten Ereignissen hat in der Schweiz zugenommen. Laut Rappo sind dem NDB für 2018 53 Ereignisse im Bereich des gewalttätigen Rechtsextremismus bekannt. Dies bedeutet mehr als eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr.

Beim linksextremen Terror fällt die Zunahme geringer aus, doch sind dort die Fallzahlen deutlich höher: Der NDB hat 2018 226 Ereignisse im Bereich des gewalttätigen Linksextremismus registriert. Das ist eine Steigerung von 13 Prozent gegenüber 2017. 

Die Zunahme des gewalttätigen Rechtsextremismus besorgt auch den Nachrichtendienst. Derzeit ist es nicht möglich, Links- oder Rechtsextremisten nach Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht zu überwachen, wie es etwa bei islamistischen Gefährdern möglich ist.

Nachrichtendienst will mehr Mittel

NDB-Direktor Jean-Philippe Gaudin sagte zur Westschweizer Zeitung «Le Temps» kürzlich: «Alles, was ich möchte, ist, dass man Gewaltextremismus wie Terrorismus oder Spionage bearbeiten kann.»

Als Gaudin seinen Posten übernommen habe, sei Gewaltextremismus keine Priorität gewesen. «Heute ist er eine ebenso wichtige Bedrohung. Aber das Gesetz gibt mir aktuell nicht die Möglichkeit, genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen in Bezug auf Gewaltextremismus anzuwenden.»

Derzeit ist die Revision des Nachrichtendienstgesetzes im Gange. Der Bundesrat erteilte den Auftrag an das Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Anfang 2019.

Seither laufen im VBS und namentlich im Nachrichtendienst des Bundes die entsprechenden Arbeiten. Bei den Punkten, die im Rahmen der Revision geprüft werden, handelt es sich unter anderem um Anträge des Parlaments, die nach Inkrafttreten des Gesetzes verabschiedet wurden.

Bis das Nachrichtendienstgesetz nicht auf Links- und Rechtsextremisten ausgeweitet werde, seien dem NDB klare Schranken im Handlungsspielraum gesetzt, so NDB-Sprecherin Rappo. «Damit der NDB diesbezüglich präventiv tätig werden kann, reicht ein ideologischer oder politischer Hintergrund von Personen, Organisationen oder anstehenden Ereignissen nicht aus.» Ausschlaggebend hierfür seien momentan effektive Gewaltbezüge, sprich das Verüben, Fördern oder Befürworten von Gewalt.

Das neue Nachrichtendienstgesetz, das erst seit 1. Juli 2017 in Kraft ist, ermöglicht dem NDB bereits jetzt neue Mittel einzusetzen, die sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen.

Dazu gehört unter anderem die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, der Einsatz von Ortungs- und Überwachungsgeräten, das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke oder das Durchsuchen von Räumlichkeiten.

Diese genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen können aber nur angeordnet werden, wenn eine konkrete Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz vorliegt.

Extremismus ist nicht gleich Terrorismus

Aus Gründen der Verhältnismässigkeit schliesse das Nachrichtendienstgesetz den Gewaltextremismus von den genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen aus, so Rappo. «Für die Bearbeitung des Gewaltextremismus hat sich für den Nachrichtendienst des Bundes demnach mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz nichts geändert.»

Der Nachrichtendienst kann nur bei Terrorismus-Verdacht seit September 2017 auf genehmigungspflichtige Massnahmen zurückgreifen. Zwar gibt es keine offizielle Definition von Terrorismus, doch: Ab wann eine Gruppierung als terroristisch eingestuft werde und dementsprechend genehmigungspflichtig überwacht werden könne, gibt das Schweizer Gesetz vor. Darin eingeschlossen sind derzeit gewalttätig-extremistische Aktivitäten, wie sie von Links- und Rechtsradikalen in der Schweiz ausgehen, nicht.

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