MedienSpiess-Hegglin fordert Entschuldigung vom «Blick»
SDA
10.4.2019 - 12:34
Das Zuger Kantonsgericht muss entscheiden, ob der «Blick» 2014 die Persönlichkeit der Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hat und sich deswegen entschuldigen muss. Ringier weist die Vorwürfe zurück: Der «Blick» habe korrekt berichtet.
Bei dem Verfahren am Mittwoch im Zuger Kantonsgericht geht es um einen vom «Blick» am 24. Dezember 2014 publizierten Artikel. Darin zeigte das Boulevardblatt mit Namen und Bild die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) und titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?»
Auf diesen Artikel folgten im «Blick» und weiteren Medien Dutzende Artikel zu dem, was an der Zuger Landammannfeier zwischen Spiess-Hegglin und Hürlimann vorgefallen sein könnte. Was genau passiert war, wurde juristisch nie aufgeklärt.
Aus dem Nichts getroffen
Spiess-Hegglin will, dass das Kantonsgericht feststellt, dass der «Blick» mit diesem Artikel ihre Persönlichkeit verletzt habe. Das Leben der damals 34-jährigen Frau und Mutter sei an Heiligabend 2014 von Ringier unvorbereitet auf schamlose Weise erschüttert worden, sagte ihre Anwältin.
Für die Anwältin ist klar, dass der «Blick» damals über etwas berichtet habe, das für die Öffentlichkeit nicht relevant gewesen sei. Das Blatt habe mit einem juristisch ungeklärten Sachverhalt eine Story gemacht, ihre Mandantin blossgestellt und den Opferschutz verletzt.
Spiess-Hegglin verlangt vom Medienhaus eine Entschuldigung. Diese solle in grossen Lettern auf der Frontseite des «Blick» und auch online publiziert werden. Diese Art Genugtuung könnte helfen, den Reputationsschaden ihrer Mandantin zu beseitigen, sagte die Anwältin weiter.
Als finanzielle Genugtuung fordert Spiess-Hegglin zudem 25'000 Franken. Weiter soll der «Blick» nicht mehr über die Vorkommnisse von 2014 berichten dürfen. Damit solle die Frau vor neuen Polemiken geschützt werden, hiess es vor Gericht. Weiter behält sie sich vor, auf Herausgabe des Gewinns zu klagen, den Ringier durch seine Berichterstattung über sie erzielt habe.
Der Anwalt von Ringier beantragte dem Gericht, die Klage abzuweisen. Der «Blick» habe damals korrekt berichtet und keine Persönlichkeitsverletzung begangen. Die Privatsphäre sei nicht absolut geschützt, es gebe auch die Meinungs- und Medienfreiheit.
Teil der Politprominenz
Für den Ringier-Anwalt hatte «Blick» zu Recht über die Vorkommnisse berichtet. Spiess-Hegglin und Hürlimann seien Präsidenten ihrer jeweiligen Partei gewesen und hätten zur Zuger Politprominenz gehört. Sie habe ihn wegen eines mutmasslichen Sexualdelikts angezeigt, und er sei in Untersuchungshaft gesetzt worden. Eine Kantonsrätin habe einen Kantonsrat ins Gefängnis gebracht, fasste er die den Sachverhalt aus der Sicht des «Blick» zusammen.
Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben das Verfahren gegen Hürlimann eingestellt. Der Anwalt folgerte, dass es das Sexualdelikt somit nicht gegeben habe. «Blick» habe das Verbrechen nicht erfunden, sagte er. Die Frage nach der Schändung in dem Artikel sei keine Persönlichkeitsverletzung gewesen.
Für Ringier ist Spiess-Hegglin weniger Opfer als Täterin. Der Anwalt warf ihr vor, Selbstmitleid zu zelebrieren und begehrlich zu sein. Es sei sie selbst, die durch ihre Präsenz in den sozialen Medien die Erinnerungen an den Skandal von 2014 wachhalte.
Zahlreiche «Blick»-Artikel dazu sind inzwischen aus der Schweizer Mediendatenbank SMD gelöscht worden. Das Urteil des Zuger Kantonsgericht dürfte in rund zwei Monaten vorliegen.
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