Urteil wegen MordesBerliner Raser erhalten erneut lebenslang
26.3.2019
Der Fall beschäftigte die deutsche Justiz seit langem: Zwei Autofahrer liefern sich ein illegales Rennen auf dem Berliner Kurfürstendamm, ein Unbeteiligter stirbt. Jetzt gibt es ein zweites Urteil – es wird nicht das letzte sein.
Gut drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt hat das Landgericht zum zweiten Mal zwei Raser wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Es verhängte lebenslange Gefängnisstrafen. Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Mit dem neuen Urteil entsprach das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Ein Verteidiger erklärte gleich nach Verhandlungsende, er habe bereits Revision eingelegt. Dann muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut damit auseinandersetzen.
Das Gericht in der deutschen Hauptstadt sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die heute 30 und 27 Jahre alten Fahrer in ihren hochmotorisierten Autos den Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf nahmen. «Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun», sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. «Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt.» Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert.
Angeklagte bereuen die Tat
Die beiden Männer waren spontan mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Ku'damm gefahren. Der jetzt 30-Jährige hatte den Jeep des unbeteiligten Rentners gerammt, dieser starb in seinem Wagen. Der Jeep war meterweit durch die Luft geschleudert worden. Die beiden Raser wurden kaum verletzt.
Deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall hatte eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen beide Männer im Februar 2017 lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand aber den bedingten Tötungsvorsatz unzureichend begründet. Das Urteil wurde aufgehoben, eine Neuverhandlung angeordnet. Doch die Richter in der Hauptstadt kamen nun auch in dem neuen Prozess zu dem gleichen Schluss.
In seinem Schlusswort hatte der 30-jährige Angeklagte eingeräumt, er würde «gern ungeschehen machen, was geschehen ist». Auch der jüngere Angeklagte hatte betont, er wolle sich aufrichtig entschuldigen.
Härtere Strafen bei illegalen Autorennen
Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen in Deutschland härter bestraft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es nun den Paragrafen 315d. Wird durch ein «verbotenes Kraftfahrzeugrennen» der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden.
Rückwirkend konnte die neue Regelung auf den Berliner Raser-Fall aber nicht angewandt werden. Laut Statistik ermittelte die Polizei in Berlin seit Beginn der neuen Regelung bis Ende 2018 wegen 298 illegaler Autorennen.
Der deutsche Bundesgerichtshof hatte erst Anfang März in einem anders gelagerten Fall bestätigt, dass ein rücksichtsloser Raser als Mörder verurteilt werden kann. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Die Karlsruher Richter bekräftigten die lebenslange Haftstrafe der Vorinstanz wegen eines bedingten Tötungsvorsatzes vom Februar 2018.
Entschärfung des Raserartikels – richtig oder falsch?
Entschärfung des Raserartikels: Richtig oder falsch?
Der verschärfte Gesetzesartikel gegen Raser ist Teil des Handlungsprogramm «Via Sicura», das der Bund 2012 einführte. Ziel war es, die Zahl der Toten und Verletzten im Strassenverkehr zu reduzieren. Mitauslöser für das Programm waren schwere Raserunfälle in den 2000ern.
Bild: Keystone
Einer der schwersten war dieser auf der Autobahn bei Rüti ZH. Am 5. Juni 2004 prallten insgesamt vier Fahrzeuge ineinander. Drei Menschen werden getötet, drei weitere verletzt. Unfallursache: übersetzte Geschwindigkeit.
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Der Raserunfall von Schönenwerd sorgte für grossen Wirbel: 2008 lieferten sich zwei junge Lenker ein Autorennen mitten im Dorf. Dabei stiess eines der Fahrzeuge ungebremst mit diesem roten Golf zusammen, der korrekt abbiegen wollte.
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Der Unfall hatte tragische Folgen: Die 21-jährige Frau auf dem Rücksitz verstarb aufgrund der erlittenen schweren Verletzungen.
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Auch bei diesem Unfall 2008 in Basel tötete ein Raser einen unschuldigen Beifahrer. Der orangene Unfallwagen hatte ein korrekt fahrendes Auto gerammt.
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Beim Raser wurde ein Alkoholwert von 0,7 Promille festgestellt.
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Mehr Glück als Verstand hatte der Raser, der am Steuer dieses Porsches sass. In der Nähe des Zürcher Bellevues verlor er im August 2009 die Herrschaft über seinen Wagen, der in eine Halteverbotstafel prallte und in Flammen aufging. Der Mann konnte sich rechtzeitig aus dem Fahrzeug retten.
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Um die oft jungen Raser zu erreichen, sind schon diverse Raserkampagnen lanciert worden. Teilweise mit deutlich abschreckendem Inhalt.
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Auch diese Kampagne des Touring Club Schweiz warnt vor den tödlichen Gefahren, wenn man mit dem Auto zu schnell unterwegs ist.
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