Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des SC Freiburg gegen das 1:4 gegen die Bayern zurückgewiesen. Den Münchnern sei kein schuldhaftes Vergehen nachzuweisen. Stattdessen rügt das Gericht das Schiedsrichter-Team.
Der 4:1-Sieg des FC Bayern in der Bundesliga-Partie beim SC Freiburg bleibt trotz des Wechselfehlers des Tabellenführers bestehen. Diese Entscheidung seines Sportgerichts verkündete der Deutsche Fussball-Bund (DFB) am Freitag. Die Freiburger hatten am Montagabend Protest gegen die Spielwertung eingelegt, da der Club formal in der aktiven Rolle sei, die Vorgänge rechtlich überprüfen zu lassen.
Nach Ansicht des Sportgerichts war den Münchnern «der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers» nicht anzulasten. Damit liege kein Grund für eine Aberkennung des Sieges vor. Vielmehr sei ein gravierendes Fehlverhalten von Schiedsrichter Christian Dingert und seinem Team Ursache des Wechselfehlers. Dieses sei seinen Pflichten «in mehrfacher Hinsicht schuldhaft nicht nachgekommen», fügte Oberholz hinzu.
Weiterhin neun Punkte Vorsprung
Der FC Bayern reagierte erfreut auf das DFB-Urteil. «Wir freuen uns über diese Entscheidung, die unsere Auffassung bestätigt hat», äusserte Vorstandschef Oliver Kahn auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Bayern gehen damit als Spitzenreiter mit einem Vorsprung von weiterhin neun Punkten auf den Tabellenzweiten Borussia Dortmund in die noch sechs Spieltage dieser Saison. An diesem Samstag empfängt das Team von Trainer Julian Nagelsmann den FC Augsburg in der heimischen Allianz Arena.
Die Bayern hatten bei der Partie am vergangenen Samstag für wenige Sekunden zwölf Spieler auf dem Feld, ehe der Referee die Begegnung beim Stand von 1:3 aus Freiburger Sicht unterbrach. Zuvor war bei der geplanten Auswechslung von Kingsley Coman die falsche Rückennummer durch Münchens Teammanagerin angezeigt worden. Der Franzose fühlte sich wohl nicht angesprochen und ging bei einem Doppelwechsel zunächst nicht vom Platz. In dieser Phase kam es jedoch zu keinen spielentscheidenden Szenen.
Die Beteiligung der Bayern an dem Wechsel-Chaos reiche «auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismässigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen», sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des Sportgerichts.