Unlauterer Wettbewerb Auch Kaspersky legt Beschwerde gegen Apple ein

dj

20.3.2019

Mit der Bildschirmzeit führte Apple in iOS 12 neue Kinderschutzfunktionen ein. Wurde deshalb die Konkurrenz ausgeschlossen?
Mit der Bildschirmzeit führte Apple in iOS 12 neue Kinderschutzfunktionen ein. Wurde deshalb die Konkurrenz ausgeschlossen?
Apple

Zum zweiten Mal innert einer Woche wird Apple unlauterer Wettbewerb vorgeworfen.

Nach Spotify hat nun auch Kaspersky Lab eine Kartellbeschwerde gegen Apple eingereicht. Das russische Sicherheitsunternehmen hat dies allerdings nicht in Brüssel sondern im Heimatland, bei der Bundesantimonopolbehörde FAS, getan. Auch bei der Kaspersky-Beschwerde geht es um Apples Kontrolle über den App Stores.

Konkret beklagt Kaspersky, dass Apple die Funktionalität seiner Kinderschutzapp Safe Kids beschneide. Diese erlaubte es Nutzern bis vor kurzem, das Ausführen bestimmter Apps zu unterbinden oder den Safari-Browser in iOS zu verstecken, damit Kinder nur den in der Kaspersky-App eingebauten Browser mit Filtern nutzen können.

Diese Funktionalität wurde durch iOS-Konfigurationsdateien erreicht. Doch vergangenes Jahr teilte Apple Kaspersky mit, dass die Verwendung dieser Dateien nicht mehr gestattet sei. Das russische Unternehmen musste die Funktionen aus der App entfernen, um weiterhin im App Store präsent sein zu dürfen.

Doppelposition ausgenutzt?

Mit iOS 12 hat Apple aber letztes Jahr auch das Feature Bildschirmzeit lanciert, das ebenfalls mit Kinderschutzfunktionen zur Einschränkung der Nutzung kommt. Kaspersky sieht nun einen Zusammenhang zwischen dem Beschneiden der eigenen App und Apples Einführung einer vergleichbaren Funktion in iOS.

Da Apple sowohl eigene Software entwickelt als auch über den App Store die komplette Kontrolle darüber hat, welche Apps auf seinen Geräten erlaubt sind, könne der Tech-Gigant diese Doppelposition ausnutzen, um die eigenen Produkte zu bevorzugen, so Kaspersky. Das ist der gleiche Vorwurf, den Spotify bezüglich Apple Music erhebt. Wann die russischen Behörden sich der Beschwerde annehmen, ist noch unklar.

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