Jahrelang unrechtmässig kassiert?Seniorenheim-Direktorin muss wegen Betrugs vor Gericht
Sven Ziegler
25.2.2026
Hier soll es zu den Verfehlungen gekommen sein: Das Alterspflegeheim Himanitas in Riehen BS.
Screenshot Google Maps
Die ehemalige Direktorin eines Alterspflegeheims muss sich vor dem Basler Strafgericht verantworten. Der Vorwurf: unrechtmässige Überstunden-, Bonus- und Spesenzahlungen während ihrer Zeit als Direktorin des Pflegeheims Humanitas in Riehen BS.
Die ehemalige Direktorin des Alterspflegeheims Humanitas in Riehen BS muss sich nächste Woche vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Betrug, teilweise gewerbsmässig, sowie möglicherweise ungetreue Geschäftsbesorgung vor.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Strafanzeige ihrer ehemaligen Arbeitgeberin wie die «BZ Basel» am Mittwoch schreibt. Die Frau war dort von 2008 bis 2023 Direktorin.
Im Zentrum stehen Auszahlungen von insgesamt rund 95’000 Franken. Dabei geht es um Überstundenvergütungen, Bonuszahlungen und pauschale Spesenentschädigungen, die zwischen 2010 und 2023 erfolgt sein sollen.
Überstunden trotz vertraglichem Ausschluss
Laut Anklageschrift liess sich die ehemalige Direktorin innerhalb von neun Jahren acht Mal Überstunden auszahlen, obwohl im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgehalten gewesen sei, dass kein Anspruch auf Überstunden bestehe. So soll sie sich um rund 40’000 Franken bereichert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie gewerbsmässig handelte, indem sie sich eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft habe.
Weiter geht es um vier Bonuszahlungen zwischen 200 und 10’000 Franken, insgesamt rund 11’500 Franken. Diese seien nicht korrekt gewesen, weil gemäss Statuten die Genehmigung des gesamten Verwaltungsrats erforderlich gewesen wäre.
Zudem soll die ehemalige Direktorin ein Zusatz-Spesenreglement für leitendes Personal eingeführt haben. Darin wurde festgehalten, dass der Geschäftsleitung pauschale Spesen von jährlich 6000 Franken zustehen. Im Arbeitsvertrag war hingegen vorgesehen, dass Auslagen nur gegen Belege entschädigt werden.
Gestützt auf dieses Reglement soll sich die ehemalige Direktorin monatlich 400 Franken ausbezahlt haben. Der daraus entstandene Schaden wird auf rund 43’600 Franken beziffert. Das Spesenreglement wurde 2014 der Steuerbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Struktur mit freimaurerischer Tradition
Das Pflegeheim Humanitas wurde ursprünglich von Freimaurern gegründet. Bis 2022 wurde es als Genossenschaft geführt, danach in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Noch heute ist im Firmenzweck festgehalten, dass das Heim «nach freimauerischen Grundwerten» betrieben werde.
Weder der Verwaltungsrat der Alterspflegeheim Humanitas AG noch die ehemalige Direktorinwollten sich gegenüber der «BZ Basel» im Vorfeld der Verhandlung zum Verfahren äussern.
Für die Frau gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.