Transfermarkt erklärt Keine Ausstiegsklausel: Darf man den Verein trotzdem wechseln?

Tobias Benz

18.7.2018

Haris Seferovic hat im Sommer 2017 bei Benfica Lissabon einen Fünfjahresvertrag mit einer festgeschriebenen Ablöseklausel von 50 Millionen Euro unterzeichnet.
Haris Seferovic hat im Sommer 2017 bei Benfica Lissabon einen Fünfjahresvertrag mit einer festgeschriebenen Ablöseklausel von 50 Millionen Euro unterzeichnet.
Bild: Getty Images

Die WM ist vorbei und alle Augen richten sich bereits wieder auf das stetig drehende Transferkarussell. Aber weshalb braucht es überhaupt Ablösezahlungen und wieso können Fussballspieler bei ihrem Verein nicht einfach künden? Ein kleiner Einblick ins FIFA-Reglement.

Die WM ist Geschichte und Russland somit nicht mehr das Zentrum des Universums. Der Ausnahmezustand in Kroatien weicht langsam wieder dem Alltag und in Frankreich haben sie ihren zweiten Stern über den «Güggel» genäht. Die Frage, die sich nun stellt, ist: Wie überstehen Fussballbegeisterte die gähnende Leere bis zum Saisonstart der internationalen Ligen? Richtig, mit Transfergeflüster!

Wie in jeder Sommerpause klammern sich Fussballfans verzweifelt an die neusten Gerüchte, die sich um ihre Lieblingsvereine ranken. Sie hoffen auf den wichtigen neuen Spieler, der ihre Mannschaft vor dem Abstieg bewahren wird, oder auf das letzte Teil im grossen Puzzle, das die Meisterschaft sichern wird. Ob man Transfers nun gut oder schlecht findet, die Preise zu hoch oder zu tief, den Markt zu aufgebläht oder zu verzerrt, eins ist sicher – sie gehören zum Fussball wie das Amen in die Kirche. Aber wieso eigentlich?

Für den Normalbürger ist klar: Wer bei der Migros angestellt ist, aber für die gleiche Arbeit bei Coop mehr Geld verdienen würde, der wechselt den Arbeitgeber. Oder könnte das zumindest tun, wenn er wollte. Im Fussball ist das nicht so einfach. Zwar sind Profi-Fussballer grundsätzlich normale Arbeitnehmer, sie binden sich aber mit befristeten Verträgen für mehrere Jahre an denselben Arbeitgeber. Während der Normalbürger seinen Arbeitsvertrag jederzeit fristgerecht künden kann, geht das bei Fussballspielern so nicht. Ihre Verträge werden meist nur dann aufgelöst, wenn ein zweiter Verein sich für den Spieler interessiert und dem Verein, an den der Spieler aktuell vertraglich gebunden ist, eine Ablösesumme bezahlt.

Keine Ausstiegsklausel! Kann ein Profi trotzdem wechseln?

Diese Ablösesumme kann entweder zwischen den beiden Vereinen ausgehandelt werden oder sie ist bereits im Vertrag des Spielers als sogenannte Ausstiegsklausel festgelegt. Was aber, wenn keine Ausstiegsklausel existiert und der abgebende Verein sich weigert, den Spieler zu verkaufen, obwohl der Spieler selbst unbedingt wechseln möchte? Theoretisch kann ein Spieler gemäss Artikel 17 des FIFA-Transferreglements in einem solchen Fall seinen Vertrag künden. Allerdings muss er dann eine Kompensationszahlung an den entsprechenden Verein leisten. Diese wird laut Reglement von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen, wobei die Höhe der Zahlung davon abhängt, wie lange der Vertrag noch gegolten hätte und wieviel Geld der Verein ursprünglich für den Erwerb des Spielers in Transfersummen ausgegeben hat.

Aus der jüngsten Vergangenheit sind einige solcher Fälle bekannt, so löste beispielsweise der brasilianische Fussballspieler Matuzalem seinen Vertrag beim ukrainischen Verein Schachtar Donezk auf und wechselte ablösefrei zu Real Saragossa nach Spanien. Der internationale Sportgerichtshof schaltete sich ein und verhängte eine Strafzahlung von 12 Millionen Euro. Diese musst teils Matuzalem selbst, teils Real Saragossa übernehmen. Grosse Fälle bekannter Spieler gab es bisher keine, wenn man allerdings bedenkt, dass ein unbekannter Spieler wie Matuzalem bereits eine Strafzahlung von 12 Millionen Euro auslöst, kann man sich denken, weshalb dies so ist.

Die Kompensationszahlung bei einem Spieler wie Ronaldo oder Messi wäre vermutlich unbezahlbar. Deshalb müssen wechselwillige Fussballspieler weiterhin geduldig warten bis sich entweder die Vereine über eine Transferablöse einig sind oder der Vertrag ausläuft. Das Transferfenster ist in den europäischen Ligen normalerweise im Sommer, vom 1. Juli bis zum 31. August und im Winter, vom 1. Januar bis zum 31. Januar geöffnet.

Übrigens, seit diesem Jahr schliesst das Transferfenster in England vor dem ersten Spieltag der Premier League bereits am 9. August. Verkaufen können die englischen Vereine ihre Spieler aber noch bis zum 31. August. Sollte also beispielsweise Real Madrid auf der Suche nach einem Ronaldo-Nachfolger nach dem 9. August in England eine Ausstiegsklausel aktivieren, müsste der betroffene Verein bis im Winter warten um einen Ersatz verpflichten zu können.

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