Neue Details bekanntBar-Betreiber durfte in Frankreich kein Unternehmen führen
Sven Ziegler
6.1.2026
Jessica und Jacques M. betrieben die Bar «Le Constellation» in Crans-Montana.
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Nach dem tödlichen Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana rückt erneut die Vergangenheit des Betreibers in den Fokus. Französische Medien berichten über eine frühere Verurteilung von Jacques M. und ein Tätigkeitsverbot, das aber nur in Frankreich gilt.
Nach dem verheerenden Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana, bei dem in der Neujahrsnacht 40 Menschen ums Leben kamen, rückt auch die Vorgeschichte des Barbesitzers in den Fokus. Französische Medien berichten über eine frühere Verurteilung von Jacques M., der das Lokal gemeinsam mit seiner Frau Jessica betrieb.
Demnach informierte die Genfer Polizei im Jahr 2005 die französischen Behörden in Annecy über mutmassliche Aktivitäten rund um einen Erotik-Massagesalon in Genf. Mehrere französische Staatsbürger sollen junge Frauen rekrutiert haben, um sie dort arbeiten zu lassen. Einer der Beschuldigten war Jacques M.
M. darf in Frankreich kein Unternehmen mehr führen
Vor Gericht bestritt M. die Vorwürfe. Er räumte lediglich ein, den Salon während drei Monaten geführt zu haben – eine Tätigkeit, die in der Schweiz grundsätzlich legal ist. In Frankreich jedoch gelten strengere Regeln: 2008 wurde der Mann vom Strafgericht in Annecy wegen Anstiftung zur Prostitution zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Gleichzeitig wurde ihm untersagt, in Frankreich ein Unternehmen zu führen.
M.'s damalige Anwältin Anne Hingrez sagte gegenüber «Le Dauphiné libéré», sie stehe bis heute zu ihrer Einschätzung, wonach der Fall juristisch wenig Substanz gehabt habe. Es habe keine Anzeigen der betroffenen Frauen gegeben. Zudem verwies sie auf ein Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich, wonach französische Staatsangehörige für Taten in der Schweiz nur dann in Frankreich verfolgt werden können, wenn diese auch nach Schweizer Recht strafbar sind.
Keine Konflikte seit 2008
Diese Einschätzung teilt der frühere Zürcher Staatsanwalt David Zollinger auch gegenüber den «Tamedia»-Zeitungen. Mit der Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands im Jahr 1992 ist gewaltfreie Zuhälterei in der Schweiz nicht mehr strafbar.
Nach seiner Verurteilung im Jahr 2008 scheint M. nicht mehr mit der Justiz in Konflikt geraten zu sein. Gemeinsam mit seiner Frau betrieb er im Wallis mehrere Gastrobetriebe, die nach dem Brand vorübergehend geschlossen wurden. Die Staatsanwaltschaft eröffnete am Freitagabend eine Untersuchung gegen Jacques M. und seine Frau wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässiges Verursachen einer Feuersbrunst.
Crans-Montanas Ski-Community gedenkt den Opfern
Nach dem Brand-Inferno von Crans-Montana gedenkt die Ski-Community den Opfern mit einem Herz auf den Pisten.