Neue Details bekannt Bar-Betreiber durfte in Frankreich kein Unternehmen führen

Sven Ziegler

6.1.2026

Jessica und Jacques M. betrieben die Bar «Le Constellation» in Crans-Montana.
Jessica und Jacques M. betrieben die Bar «Le Constellation» in Crans-Montana.
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Nach dem tödlichen Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana rückt erneut die Vergangenheit des Betreibers in den Fokus. Französische Medien berichten über eine frühere Verurteilung von Jacques M. und ein Tätigkeitsverbot, das aber nur in Frankreich gilt.

Sven Ziegler

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  • Französische Medien berichten über eine frühere Verurteilung des Barbesitzers Jacques M. wegen Anstiftung zur Prostitution.
  • Das damalige Berufsverbot gilt nur in Frankreich, in der Schweiz durfte er Unternehmen führen.
  • Die Walliser Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Betreiberpaar wegen fahrlässiger Tötung, die Unschuldsvermutung gilt.

Nach dem verheerenden Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana, bei dem in der Neujahrsnacht 40 Menschen ums Leben kamen, rückt auch die Vorgeschichte des Barbesitzers in den Fokus. Französische Medien berichten über eine frühere Verurteilung von Jacques M., der das Lokal gemeinsam mit seiner Frau Jessica betrieb.

Bereits einen Tag nach dem Inferno hatte «Le Parisien» erste Hinweise auf eine strafrechtliche Vergangenheit des Mannes veröffentlicht. Am Montagabend legte die Regionalzeitung «Le Dauphiné libéré» nach und schilderte Details eines Falls, der sich Mitte der 2000er-Jahre in Genf und im französischen Savoyen abgespielt hatte.

Demnach informierte die Genfer Polizei im Jahr 2005 die französischen Behörden in Annecy über mutmassliche Aktivitäten rund um einen Erotik-Massagesalon in Genf. Mehrere französische Staatsbürger sollen junge Frauen rekrutiert haben, um sie dort arbeiten zu lassen. Einer der Beschuldigten war Jacques M.

M. darf in Frankreich kein Unternehmen mehr führen

Vor Gericht bestritt M. die Vorwürfe. Er räumte lediglich ein, den Salon während drei Monaten geführt zu haben – eine Tätigkeit, die in der Schweiz grundsätzlich legal ist. In Frankreich jedoch gelten strengere Regeln: 2008 wurde der Mann vom Strafgericht in Annecy wegen Anstiftung zur Prostitution zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Gleichzeitig wurde ihm untersagt, in Frankreich ein Unternehmen zu führen.

Dieses Verbot gilt jedoch ausschliesslich in Frankreich. In der Schweiz war M. rechtlich nicht daran gehindert, unternehmerisch tätig zu sein. 2015 erwarb er die Bar «Le Constellation» in Crans-Montana und liess sie zu einem Nachtclub umbauen.

M.'s damalige Anwältin Anne Hingrez sagte gegenüber «Le Dauphiné libéré», sie stehe bis heute zu ihrer Einschätzung, wonach der Fall juristisch wenig Substanz gehabt habe. Es habe keine Anzeigen der betroffenen Frauen gegeben. Zudem verwies sie auf ein Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich, wonach französische Staatsangehörige für Taten in der Schweiz nur dann in Frankreich verfolgt werden können, wenn diese auch nach Schweizer Recht strafbar sind.

Keine Konflikte seit 2008

Diese Einschätzung teilt der frühere Zürcher Staatsanwalt David Zollinger auch gegenüber den «Tamedia»-Zeitungen. Mit der Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands im Jahr 1992 ist gewaltfreie Zuhälterei in der Schweiz nicht mehr strafbar.

Nach seiner Verurteilung im Jahr 2008 scheint M. nicht mehr mit der Justiz in Konflikt geraten zu sein. Gemeinsam mit seiner Frau betrieb er im Wallis mehrere Gastrobetriebe, die nach dem Brand vorübergehend geschlossen wurden. Die Staatsanwaltschaft eröffnete am Freitagabend eine Untersuchung gegen Jacques M. und seine Frau wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässiges Verursachen einer Feuersbrunst.

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