Rechtsanwalt erklärt «Es gibt nur einen Weg, wie es Gerechtigkeit für die Opfer gibt»

Von Samuel Walder

6.1.2026

Crans-Montana: Wird es nun einen jahrelangen Rechtsstreit geben?
Crans-Montana: Wird es nun einen jahrelangen Rechtsstreit geben?
Bild: Keystone/Jean-Christophe Bott

Nach dem Brand in Crans-Montana VS wird Gerechtigkeit und Entschädigung für die Opfer gefordert. Rechtsanwalt Rolf P. Steinegger kennt sich mit sogenannten «Massenschäden» aus – und hat ein Beispiel aus der Vergangenheit, wie dieser Rechtsfall gehandhabt werden müsste.

Von Samuel Walder

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Nach dem verheerenden Brand in Crans-Montana mit 40 Toten und 116 Verletzten wächst der Druck auf Betreiber und Gemeinde.
  • Jurist Rolf P. Steinegger schlägt eine aussergerichtliche Lösung nach dem Vorbild des Luxor-Anschlags vor.
  • Damals wurden die Opfer schnell und fair entschädigt und mutmassliche Verantwortliche strafrechtlich verfolgt.
  • Er fordert ein rasches Eingreifen des Bundes, um langjährige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Die Tragödie in Crans-Montana forderte 40 Tote und 116 Verletzte. Die Meldung ging um die ganze Welt. Zeugen und Rettungskräfte sprechen von kriegsähnlichen Zuständen am Brandort. Angehörige warteten tagelang auf Gewissheit, ob ihr Kind tot ist, oder in welchem Spital es sich befindet. Ärzt*innen kämpfen noch immer ums Überleben der Schwerverletzten.

Nun wird eine Frage immer lauter: Wer steht für die Tragödie gerade?

In der Kritik stehen die Barbetreiber sowie die Gemeinde Crans-Montana, die für die Brandschutzkontrollen zuständig ist. Die Dämmmaterialien im Lokal waren offenbar nicht regelkonform und fingen darum Feuer. Auch die Fluchtwege scheinen nicht den Vorschriften entsprochen zu haben, wie ehemalige Mitarbeiter sagen. Die Gemeinde informiert am Dienstag bei einer Pressekonferenz über ihre Sicht der Dinge.

Gegen die beiden Barbetreiber hat der Kanton Wallis bereits ein Strafverfahren eingeleitet. Ihnen werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Brandstiftung vorgeworfen. Sie kritisierten indes öffentlich die Gemeinde, die nur drei Kontrollen in 10 Jahren durchgeführt habe. 

Anwalt hat Idee, wie es schnell Gerechtigkeit geben könnte

Falls ihnen Fehler nachgewiesen werden können, drohen der Gemeinde sowie dem Betreiber-Paar rechtliche Konsequenzen. Expert*innen gehen von einem jahrelangen Rechtsstreit aus. Doch was ist mit einer Entschädigung für die zahlreichen Opfer und ihre Familien? Und wie könnten ein Prozess und ein Urteil aussehen, die zufriedenstellend sind?

blue News hat sich bei Rechtsanwalt Rolf P. Steinegger erkundigt, der sich aktuell mit dem Fall Crans-Montana befasst. Er ist auf den Bereich «Arzt und Recht» spezialisiert, kennt sich durch frühere Grossereignisse mit der Thematik aus und sieht eine Lösung, die sowohl Gerechtigkeit für die Geschädigten brächte, als auch die mutmasslichen Täter zur Rechenschaft zöge.

Rolf P. Steinegger scheut nicht vor schwierigen Dossiers zurück. Im Bereich Medizin vertritt er seit Jahren Mandant*innen.
Rolf P. Steinegger scheut nicht vor schwierigen Dossiers zurück. Im Bereich Medizin vertritt er seit Jahren Mandant*innen.
Bild: sb-law.ch/team/rolf-p-steinegger

Seiner Meinung nach gibt es nun zwei Möglichkeiten, wie sich der Rechtsfall entwickelt – eine gute, und eine schlechte. «Die sogenannte ‹Option Kaprun› und die ‹Option Luxor›. Das erste Beispiel zeigt, wie es nicht gemacht werden sollte, das zweite könnte die Lösung für Crans-Montana sein», so der Jurist.

Option Nummer eins: Kaprun

Der Tunnelbrand im österreichischen Kaprun vom 11. November 2000 forderte 155 Todesopfer. Trotz der Tragödie wurden im Strafverfahren alle 16 Angeklagten freigesprochen. Auch ein deutsches Ermittlungsverfahren wurde 2008 eingestellt, und eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blieb erfolglos.

«Bis heute hat niemand die Verantwortung übernommen»

Zivilrechtlich wurde in Österreich jahrelang prozessiert: Rund 100 Klagen mit 243 Klägern wurden eingereicht. Nach acht Jahren kam es zu einem Vergleich: Insgesamt wurden 13,9 Millionen Euro an die Hinterbliebenen ausbezahlt – das entspricht etwa 30'000 Euro pro Opfer bei insgesamt 451 Anspruchsberechtigten. 

Steinegger sagt dazu: «Aus schweizerischer Sicht, bei gegebener Haftung, ist das eine lächerliche Summe.» Von diesem Betrag seien noch die Prozesskosten der Opfer abzuziehen. «Dann ergibt sich ein achtjähriges Nullsummenspiel. Am Ende beklagten die Opfer und ihre Angehörigen, es habe kein faires Verfahren gegeben. Bis heute hat niemand die Verantwortung übernommen», so Steinegger. Nicht zu vergessen seien zudem die zusätzlichen, hohen Kosten für die Opferfamilien, die für die Behandlung aufgebracht werden mussten. 

Option Nummer zwei: Luxor

Beim Terroranschlag von Luxor (Ägypten) am 17. November 1997 wurden 58 Touristen getötet – darunter 36 Schweizer – und 24 Personen verletzt, darunter 12 Schweizer. 1998 begannen die Geschädigten und ihre Angehörigen, Ansprüche gegen die Reiseveranstalter geltend zu machen. Gleichzeitig traten die regressberechtigten Sozial- und Privatversicherer, also Versicherer wie die AHV, IV, UVG- und Krankenversicherer auf den Plan, sowie die Kantone. Es drohten jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen.

«Am Ende waren alle mit der Regelung zufrieden»

Um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden, die das Leid der Opfer verstärken würden, bot die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Justiz, im Mai 1999 eine Vermittlung an.

Am 22. Oktober 1999 wurde schliesslich eine einvernehmliche Regelung erzielt: Die Reiseveranstalter und ihre Haftpflichtversicherung zahlten 5 Millionen Franken für ungedeckte Direktschäden an einen Entschädigungspool sowie 300’000 Franken an die Regressversicherer. Diese Versicherer verzichteten zugunsten der Geschädigten auf weitere Regressansprüche.

Steinegger sagt: «Am Ende waren alle mit der Regelung zufrieden. Durchschnittlich erhielt jedes Opfer und seine Angehörigen aus dem Pool für den ungedeckten Direktschaden netto über 100'000 Franken, bei intakten Ansprüchen gegenüber ihren Versicherern.» Mit dieser Regelung eines Massenschadens innerhalb von zwei Jahren hätten sich die Beteiligten, vorab die Eidgenossenschaft, nationalen und internationalen Respekt gesichert, hält Steinegger fest.

Opfer entschädigen, Täter zur Rechenschaft ziehen

Auf den Fall Crans-Montana angewendet, würde das bedeuten: Die Opfer könnten mittels eines rechtlichen Vergleichs durch die Versicherungen entschädigt werden, sich damit einen langjährigen Prozess sparen und stattdessen allfällige Gesundheitskosten decken. Zudem könnte ein separates Strafverfahren eröffnet werden, mit dem die Barbetreiber oder andere für die Tragödie Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

Steinegger findet klare Worte: «Unter Leitung des Bundes muss ohne Verzug im Fall Crans-Montana die ‹Option Luxor› an die Hand genommen werden. Dies unter Beizug von Spezialisten, die bereits an der Abwicklung von Massenschäden beteiligt waren.»

Obschon der Abschluss eines aussergerichtlichen Vergleichs den Staat grundsätzlich nichts anginge, brauche es hier die «soft power» des Bundes, um die Vereinbarung anzustossen und umzusetzen, so Steinegger.